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Zusammenfassung

Autor Andi8111
 - 11. Juni 2018, 18:47:41
Niiiiiiiiemals.
Autor Butschi
 - 11. Juni 2018, 15:12:36
Vielen Dank!
Hab diese Belehrung grade mal gelesen und festgestellt, dass ich die noch nie vorher gesehen habe.
Autor Ralf
 - 11. Juni 2018, 15:05:43
Ich bin recht sicher, dass du darüber eine Belehrung bekommen hast gegen Unterschrift. Nennt sich "Belehrungsniederschrift über die Minderung des Anspruchs nach dem SVG".
U.a. zu finden in der GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 31-02-00.

Zitat,,Die Prüfung zum:
(Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses)
vermittelt einen berufsqualifizierenden Abschluss im Sinne des § 5 (7) Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Dadurch entfällt bzw. vermindert sich der Anspruch auf schulische und berufliche Bildung am Ende der Wehrdienstzeit gem. § 5 (4) Satz 1 SVG i. V. m. § 5 (5) SVG im Umfang von sechs Monaten.
Die Förderungszeiträume nach Absatz 5 werden unabhängig vom Erreichen des Fortbildungsabschlusses im Umfang der tatsächlichen Teilnahme bis zu sechs Monaten gemindert, es sei denn, die Teilnahme musste aus dienstlichen Gründen vor Erreichen des Abschlusses beendet werden. Dies gilt auch, wenn bereits ein Minderungstatbestand nach Absatz 6 erfüllt ist."
Hiermit bestätige ich, dass ich heute über die zuvor genannte Minderung meines Anspruchs nach dem Soldatenversorgungsgesetz belehrt worden bin.
,
Autor Butschi
 - 11. Juni 2018, 15:02:02
Halli Hallo,

Wird mir durch meine ZAW Zeit von der späteren "Übergangszeit/Zeit für Weiterbildungen" etwas abgezogen?
Ich habe jetzt 21 Monate ZAW während meiner Dienstzeit hinter mich gebracht. Für später stehen mir 60 Monate BFD-Zeit zu.  Jetzt auch noch?

Kann mir jemand sagen, wo ich Informationen darüber bekommen kann?