ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Kommandokalle am 05. Juni 2018, 10:19:26Entweder Sie haben ein wirklich gutes Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber (soll ja durchaus vorkommen) oder... naja. Ich vermute und hoffe mal das erstere. Das gesetzliche Kündigungsverbot gilt erst, wenn dem AG die Einberufung/Aufforderung zum Dienstantritt mitgeteilt wurde.
Mein derzeitiger Arbeitgeber wird auch schon grummelig weil er nicht weiß zu wann
er jemand neues einstellen kann, da er selbt bei der BW war toleriert er das jedoch alles (lucky me).