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Zitat von: Delor am 14. Juni 2018, 16:14:25
Dachte es gibt eine Verordnung oder so die der Anwalt dann noch zusätzlich als bekräftigung nehmen kann weil er das halt meinte das er von sowas gehört hat wegen Benachteiligung aufgrund der Einstellung bei der Bundeswehr.
Zitat von: duxdux am 14. Juni 2018, 16:20:35
Nimmst du an einer Eignungsübung teil? Vielleicht meint der Anwalt ja §6 EÜG, dort geht es um den Ausschluß von Nachteilen.
Zitat von: Delor am 14. Juni 2018, 16:03:27Zitat von: Delor am 14. Juni 2018, 15:54:23
er meinte aber sich erinnern zu können, das der AG mich nicht benachteiligen darf nur aufgrund der Eignungsprüfung von 4 Monaten. Habe leider nur auf dem beigefügten Merkblatt bezüglich Kündigung etwas gefunden.
Kann mir einer da helfen ob da was wahres dran ist ?
Lg
Dustin
Das ist die eigentliche Frage gewesen, etwas doof formuliert und viele Randinformationen.
Gibt es sowas wie Ein Gesetzt oder ein Paragraph das der Arbeitgeber mich nicht benachteiligen darf ?
Oder zählt das nur bei einer Kündigung ?
Zitat(Die prämie variert jedes Jahr, aber gab es bisher seit Gründung des Unternehmens jedes Jahr)...Laut Vertrag erfülle ich aber die Vertraglichen Vorraussetzungen.
Zitat von: Delor am 14. Juni 2018, 15:54:23
er meinte aber sich erinnern zu können, das der AG mich nicht benachteiligen darf nur aufgrund der Eignungsprüfung von 4 Monaten. Habe leider nur auf dem beigefügten Merkblatt bezüglich Kündigung etwas gefunden.
Kann mir einer da helfen ob da was wahres dran ist ?
Lg
Dustin