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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 20. Juni 2018, 13:30:05
Schaun Sie, wenn ich ein ganzes Magazin blind in die Heide ballere, dann habe ich alles gegeben - aber ggf. nix getroffen.
Sehen Sie doch erstmal zu dass Sie in paar Treffer landen, dann können Sie ja immernoch überlegen was Sie mit der restlichen Munition machen.
Autor F_K
 - 20. Juni 2018, 12:41:35
ZitatDanke für die Ehrliche Einschätzungen.

Wir sind ehrlich - warum auch nicht?

ZitatIch denke mir, streben nach was höherem kann man immer und wenn man es nicht versucht, kann man nicht sagen man hat alles gegeben.

Bist Du auch ehrlich zu Dir?

Wer nach "Höherem" strebt, und hier die Offizierlaufbahn meint, der macht (Voll-) Abitur, und zwar mit guten Noten - weil er (erfolgreich) alles gibt.

Wer allerdings nur ein mäßigen Schulabschluss macht, der hat eben NICHT "alles gegeben".
Autor PasoCaso
 - 20. Juni 2018, 12:29:52
Danke für die Ehrliche Einschätzungen.

Ich denke mir, streben nach was höherem kann man immer und wenn man es nicht versucht, kann man nicht sagen man hat alles gegeben.
Autor dunstig
 - 20. Juni 2018, 09:29:39
Immer schön, wenn Leute nach dem höchsten Streben und dann aber schon mit den einfachen formalen Mindest-Voraussetzungen Probleme haben.

Für die Eignung zum Studium in Trimestern sehe ich da auch eher schwarz. Da wird es schon sehr schwer werden, sich durchzusetzen.

Aber gut, die Alternative mit der Feldwebel-Laufbahn ist ja da und die Hoffnungen auf höheres sollten jetzt realistisch eingeschätzt werden können. :)
Autor F_K
 - 20. Juni 2018, 09:13:50
@ PasoCaso:

Dann rechne mal damit, ggf. KEINE Einladung zum Auswahlverfahren zu erhalten, weil Du Dich in der Vorauswahl (und da sind die Noten ein wichtiges Kriterium) nicht durchsetzen kannst.

Viel Erfolg als Soldat.
Autor PasoCaso
 - 20. Juni 2018, 09:04:55
Ok gut zu wissen.


Naja, Noten... ich komm durch und werde den Schulischen Teil erhalten...
Autor F_K
 - 20. Juni 2018, 07:17:01
Nochmal: erneute Bewerbung und erfolgreich gegen Vollabiturienten durchsetzen.

Wien ist denn der Notenschnitt?
Autor PasoCaso
 - 20. Juni 2018, 07:14:24
Ich besitze mit Dienstatritt am 1.10.2018 meinen Schulischen Teil der Fachhochschulreife, dies habe ich mit meiner Schule schon geklärt. Auch geklärt habe ich dass ich nach einem Jahr bei der Bundeswehr mein Komplettes Fachabitur erhalte, somit dass eine Jahr in der Bundeswehr mir anerkannt wird.
Nun ist meine andere Frage aber: Ich habe mich für 12 Jahre verpflichtet und bin in der Feldwebellaufbahn, kann ich nach einem Jahr, nach Erhalt meines kompletten Fachabiturs, einen Laufbahnwechsel in eine Offizierslaufbahn anstreben, oder hab ich jetzt unterschrieben und ich muss dass jetzt auch machen?
Also ich meine versteht mich nicht falsch, ich bin zufrieden mit der Feldwebellaufbahn, aber wenn ich die Möglichkeit habe die Offizierslaufbahn einschlagen zu können wäre dass natürlich meiner Ansicht nach besser.


Danke an die Zahlreichen Antworten!
Autor dunstig
 - 19. Juni 2018, 08:40:47
Danke dir Klaus. War in den Gedanken bei "ohne praktischen Teil" und bin dann statt bei "nur dem schulischen" bei "nur dem praktischen" gelandet.

Eventuell könnte ein Moderator das für mich korrigieren.
Autor KlausP
 - 19. Juni 2018, 08:15:03
Er hat den schulischen Teil des Fachabiturs.  ;)
Autor dunstig
 - 19. Juni 2018, 07:55:19
Puh ob es sinnvoll ist, den praktischen Teil als ausreichend zu bewerten für eine Einstellung als Offizier sehe ich eher kritisch. Aber gut, derjenige wird dann nicht studieren dürfen, muss sich also in der Bestenauslese gegen andere Abiturienten um eine Handvoll Einstellungen durchsetzen. In der Praxis also eher unkritisch.
Autor KlausP
 - 19. Juni 2018, 07:21:14
Zitat... wird mir die Bundeswehr mein 1. Jahr als Arbeit ansehen, damit ich mein Fachabitur erreiche? ...

"Die Bundeswehr" rechnet da gar nichts an, das ist Ländersache, hier konkret Ihres Kultusministeriums und Ihrer Schule.
Autor F_K
 - 19. Juni 2018, 07:04:53
Es wäre eine erneute Bewerbung notwendig - und Du musst Dich in der Bestenauswahl durchsetzen.
Autor Ralf
 - 19. Juni 2018, 05:57:32
Auch der schulische Teil eines FH-Abis reicht für die Offz-Laufbahn.
Zentralerlass A-1340/49
ZitatAls Offizieranwärterin oder Offizieranwärter im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder
eines Soldaten auf Zeit kann auch eingestellt werden, wer
• das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand besitzt (vgl. Anlage 14.16, Nr. 3) und eine Berufsausbildung, alternativ
eine Unteroffizierausbildung mit der Beförderung zum Unteroffizier mit Erfolg abgeschlossen hat
oder
• das Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife besitzt.
Autor LwLauch
 - 18. Juni 2018, 23:22:22
Suche mal in der Suchfunktion nach "Anerkennung Fachabitur". Diese Frage hatten wir schon öfter und jedes Mal ist es anders. Frage bei Deiner Schule nach, ob sie es anerkennen. Manchmal wird FWDL anerkannt, manchmal nicht. So unterschiedlich ist das auch in den anderen Bereichen.