ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Huey am 14. August 2006, 10:01:31
Der Wachsoldat/Topo darf innerhalb der Kaserne nicht nach §127StPO festnehmen; im entsprechenden Schnell/Ebert wirst du die Passage finden, in der steht, das innerhalb umschlossener mil. Anlagen erst der OvWa nach 127 festnehmen darf.
ZitatDer Befehl zum Anschnallen ist nicht rechtmässig. Ich habe meine Gesetzestexte gerade nicht hier, sonst würde ich dir die entsprechenden Quellen nennen.
ZitatHatte ich auch nie behauptet
Verhalten in und ausser Dienst in Bezug auf anschnallen entfällt auch, da das nichtanschnallen kein negatives Bild auf die Bw im allgemeinen werfen würde.
ZitatAnsonsten dürften Soldaten keinen Alkohol mehr trinkenund fahren ist ein klarer Verstoß gegen § 17 (2) SG.