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Autor LeK
 - 21. Juni 2018, 11:35:30
Herzlichen Glückwunsch!
;)
Autor Rito
 - 21. Juni 2018, 07:46:30
Wenn ich die Leistungen nach  §10 Abs. 1 und die Mindestleistung nach §9 Abs. 1 zusammenrechne, dann
komme auf bei SG d.R. auf 84,79€ pro geleistetem Tag. Das liegt deutlich über dem was ich als aktiver Soldat
bekam. Ich war kein TG-Empfänger, also werde ich mit gut 500€/Monat mehr rausgehen.
Zusätzlich noch Reisekosten, da man anders als ein SaZ jedes Wochenende bezahlt nach Hause fahren kann.
Autor LeK
 - 20. Juni 2018, 16:24:40
Also wenn schon, dann wäre mein Beitrag doch trotzdem nicht so dramatisch, diesem ein "Hä" zu attestieren :D

Und wem ich zB auf die Summe der Zahlungen für einen OStGefr d.R. schaue, lande ich vergleichsweise in der Besoldungstabelle der Aktiven ganz und gar nicht bei Stufe 1 sondern deutlich höher.

Selber ISSO. ;)
Autor F_K
 - 20. Juni 2018, 16:14:07
Nein.

Der Gesetzgeber hat bei der deutlichen Erhöhung der Mindestsätze eben Erfahrungstufe 1 gewählt - ansonsten Dienstgrad entsprechend.

ISSO.
Autor LeK
 - 20. Juni 2018, 16:08:26
Ich meine mich zu erinnern, dass sich die Summe aller Zahlen (die sich ja auch irgendwer ausdenkt) am Sold aktiver Soldaten gleichen Dienstgrades orientiert. Wenn ich damit nicht völlig danebenliege, macht das im Weiteren erforderlich, dass sich der Zahlenausdenker (klar, die Gesetzgeberin) für eine Stufe entscheidet, an die er sich zwecks Feststellung der Soldhöhe halten kann, und das müsste 7 oder gar 8 gewesen sein.

Ist natürlich richtig, die Reservisten selbst haben nur "eine Erfahrungsstufe"^^
Autor F_K
 - 20. Juni 2018, 15:54:22
Hä?

Die Erfahrungsstufe, die für den Mindestsatz zugrunde gelegt wird, ist immer "1".

Aber dazu kommt dann ja Dienstgeld - ist schon ein sehr gut bezahlter Übergangsjob - Trennungsgeld ggf. "weg", Familienheimfahrten "her".
Autor LeK
 - 20. Juni 2018, 15:28:40
Stimmt natürlich; _so_ pauschal will ich es auch nicht gesagt haben :) Missverständliches nehme ich dann gern zurück.

Ich rechne nur damit, dass es wohl mehr ist, da sich die mindeste finanzielle Vergütung für Reservierten ja an einer deutlich höheren Erfahrungsstufe orientieren dürfte (wenn ich bedenke, dass der Fragende nun studieren möchte, aber auch das gilt natürlich nicht absolut) und zusätzlich auch noch von weiteren Abgaben, va Steuern, verschont wird. Selbst gegen Verlust von Trennungsgeld würde das wahrscheinlich nicht selten überwiegen? Vllt lehne ich mich auch zu weit aus dem Fenster.. Mit Zuschlag würde die Rechnung natürlich noch eindeutiger aussehen.
Autor wolverine
 - 20. Juni 2018, 10:41:23
So pauschal kann man das nicht sagen. Je nachdem, ob der Fragesteller aktuell TG-Empfänger ist o. ä. kann es schon etwas weniger sein als jetzt; aber natürlich auch mehr.

Zur Verpflegung hatte ich noch vergessen: das ist in der Dienstleistungsprämie enthalten und man bezahlt halt, was man isst.
Autor LeK
 - 20. Juni 2018, 10:12:08
Man kann vllt den finanziellen Aspekt wie folgt zusammenfassen:

Zumindest unmittelbar wird es dir als Reservist wohl alles andere als schlechter als vorher gehen; ganz im Gegenteil, _deutlich_ besser.

Das ist es doch im Grunde, worum es dir bei deiner Frage geht, oder? ;)
Autor Opa_Hagen
 - 20. Juni 2018, 09:38:31
@Rito,

unentgeltliche Unterkunft steht Dir während der RDL am Standort zu. Falls nicht zu haben, gibt´s tägliche Fahrkostenerstattung.
Autor Rito
 - 20. Juni 2018, 08:40:43
Zitat von: LwPersFw am 19. Juni 2018, 19:39:33
Siehe auch den Anhang...

Vielen Dank, genau so etwas habe ich gesucht!
Autor Rito
 - 20. Juni 2018, 08:38:45
@wolverine
Danke für die fixe Antwort!
Übergangsgebührnisse gibt es nicht für mich, nur die Übergangsbeihilfe (4-fache von Bezügen des letzten Monats in meinem Fall).
Das besagte "Angebot" blieb aus. Also bleibt für mich die Reservistendienstleistungsprämie nach §10 Abs. 1 und die Mindestleistung nach
§9 Abs. 1

@F_K
Danke für nichts, hätte ich alles verstanden was in diesem Gesetz steht hätte ich wohl kaum gefragt.
Zu den Fragen 1-3 habe ich im USG keinen passenden Passus gesehen. Ihrer Aussage entnehme ich,
dass ich wohl etwas überlesen haben muss. Deshalb habe bin ich nochmal durchgegangen aber bin immer noch
nicht fündig geworden was Reisekostenbeihilfen, Verpflegungsmehraufwand oder die Stube angeht.
Vielleicht können Sie mir einen Tipp geben wo dazu etwas im USG steht.

@Opa_Hagen
Danke für den Hinweis!
Begründet wurde die RDL aufgrund dienstlicher Erfordernis und nicht aufgrund persönlicher Belange wie
z.B. zur Überbrückung. Das ist in meinem Fall eher Zufall gewesen.
Autor Opa_Hagen
 - 20. Juni 2018, 07:11:50
Moin moin,

bloss nicht erwähnen, dass die RDL zur  Überbrückung bis Studium dient...


3.3.2.1 Übungen im unmittelbaren Anschluss an den aktiven Dienst
3071. Übungen im unmittelbaren Anschluss an den aktiven Dienst als SaZ oder als Freiwilligen
Wehrdienst Leistende (FWDL) können bei dienstlichem Erfordernis durchgeführt werden, wenn eine
Dienstzeitverlängerung nicht möglich ist. Übungen, die der Überbrückung von Wartezeiten dienen, sind
nicht zulässig.




Autor LwPersFw
 - 19. Juni 2018, 19:39:33
Siehe auch den Anhang...

[gelöscht durch Administrator]
Autor wolverine
 - 19. Juni 2018, 18:04:58
Zitat von: Rito am 19. Juni 2018, 16:45:25
5. Ich bin nach Ende der Dienstzeit am 30.06 quasi erwerbslos, also erhalte ich den Mindestsatz § 9 USG Anlage 1, was ungefähr dem entspricht was
ich als SaZ bekommen habe. Ist diese Aussage so richtig oder gibt es noch Zuschläge etwaiger Art? (ich bin ledig mit Wohnung)
Bekamen Sie nicht noch zwei Monate Übergangsgebürnisse? Wenn ja, müssten Sie sich erkundigen, wie das ange-/ verrechnet wird.

Ansonsten  erhalten Sie pro Wehrübungstag die Reservistendienstleistungsprämie gem. Anl. 2 zum USG und ggfs. die Mindesleistung gem. Anl. 1 zum USG nach Ihrem Dienstgrad.

Den alten Leistungszuschlag gibt es noch als Prämie ab einer gewissen Dauer (19 Tage?) und nur, wenn man diesen von der Beorderungsstelle vorher angeboten bekommt. Da ich diesen aber nicht bekomme, kenne ich mich damit nicht wirklich aus.