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Autor Nouqie91
 - 28. Juni 2018, 14:18:36
Hm, das hab ich mir schon gedacht. Trotzdem danke
Autor dunstig
 - 28. Juni 2018, 14:18:01
Und was soll denn dann in dem Dienstzeugnis inhaltlich drinstehen außer den beiden Nachweisen, die du schon hast?
Autor KlausP
 - 28. Juni 2018, 14:16:57
Nein. Welcher Disziplinarvorgesetzte sollte das tun?
Autor Ralf
 - 28. Juni 2018, 14:16:32
Wie denn (siehe mein erster Beitrag)?
Meinst du wirklich, dass sich jemand 5 Jahre später an jemanden so gut erinnert, dass er ein Dienstzeugnis schreiben kann, wenn jemand nur ein paar Wochen da war?
Autor Nouqie91
 - 28. Juni 2018, 14:14:03
Joa, das hatte ich mir schon gedacht. Zumindest eine Dienstzeitbescheinigung habe ich bekommen.

Meine Zeit in der Bundeswehr bestand praktisch ausschließlich aus der GA und dem FwAnw Lehrgang. Das Zeugnis der bestandenen GA existiert ja noch in meiner Akte, das Zeugnis des FwAnw Lehrgangs habe ich zu Hause. Könnte man anhand dieser beiden ein Dienstzeugnis erstellen?
Autor KlausP
 - 28. Juni 2018, 14:10:43
Okay, dann wird das wohl nichts mit dem Dienstzeugnis werden. Persönliches Pech, sozusagen.
Autor Nouqie91
 - 28. Juni 2018, 14:08:02
Das war bei mir der Fall. Ich habe meine Verpflichtungserklärung widerrufen.
Autor KlausP
 - 28. Juni 2018, 14:02:52
Da hat Ihre ehemalige Einheit aber gründlich geschlampt. Jedem Soldaten der zum Ende seiner Verpflichtungszeit ausscheidet, ist von Amts wegen ein Dienstzeugnis auszustellen, eine Zweitausfertigung ist seiner Akte beizufügen. Dazu bedarf es keines Antrags! Nur, wenn der Soldat vor Ablauf seiner Verpflichtungszeit ausscheidet, wird ihm das Dienstzeugnis auf Antrag erteilt.
Autor Ralf
 - 28. Juni 2018, 13:46:57
Das wird wohl rein technisch schwierig werden: der alte DV müsste noch im Dienst sein und er müsste sich noch an dich und deine Leistungen erinnern.
Autor Nouqie91
 - 28. Juni 2018, 13:45:24
Hallo Community,

ich bin bereits 2013 aus der Bundeswehr ausgeschieden, hatte damals aber kein Dienst- bzw. Arbeitszeugnis angefordert. Dies hatte ich nun versucht nachzuholen. Der zuständige Bearbeiter im Karrierecenter sagte mir jedoch, dass sich seit meinem Austritt bereits zwei mal die Zuständigkeit für die Aufbewahrung der Personalakten geändert hat (Hannover -> Wilhelmshaven -> Hannover) und innerhalb dieser Wechsel meine schriftliche Personalakte verloren gegangen ist. Der Bearbeiter sagte mir außerdem, dass sich in meiner elektronischen Personalakte lediglich zwei Dokumente befinden, wobei eines davon eine Bestätigung über meinen Austritt und das andere dass Bestehen der GA ist. Auf Nachfrage, wie nun weiter zu verfahren ist, konnte er mir keine Auskunft geben.

Ich werde nun noch einmal einen schriftlichen Antrag stellen. Ich habe aber keine großen Hoffnungen darauf, dass mir ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden kann, da ja keinerlei Aufzeichnungen über mich existieren.

Der Schuh drückt nun nicht sonderlich, trotzdem würde ich ganz gerne wissen, wie ich hier weiter verfahren kann und wie die Bundeswehr weiter verfahren wird? Kennt sich jemand damit aus?