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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 01. Juli 2018, 19:55:05
Das sind ja auch unterschiedliche Dienstverhältnisse und hat nicht nur mit "organisatorisch gebacken" zu tun hat. Ich habe dazu ja bereits etwas geschrieben hinsichtlich der Vorschriften und OAC und Laufbahnrecht.
Da gibt es ja auch Statusunterschiede, was z.B. bei unerlaubten Abwesenheiten sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

ZitatSind Euch solche Nacheinstellungstermine auch von einzelnen TSK der Bundeswehr bekannt ?
Du liest ansch. aber auch nur, was du lesen willst? Dazu hatte ich bereits ausführlich etwas geschrieben.
Autor DeltaEcho
 - 01. Juli 2018, 15:26:39
Nein
Autor Schwejk
 - 01. Juli 2018, 14:44:28
Wie oben bereits geschrieben, fängt die hiesige Landespolizei ihre Ausbildung auch am 1.7. an.

Für die Abiturienten des laufenden Jahres gibt es deshalb einen sog. "Nacheinstellungstermin", der regelmässig ca. Mitte Juli ist.

Ich frage mich, wie die das organisatorisch gebacken kriegen, aber immerhin gehen sie pragmatisch damit um.

Sind Euch solche Nacheinstellungstermine auch von einzelnen TSK der Bundeswehr bekannt ?
Autor wolverine
 - 30. Juni 2018, 21:19:34
Zitat von: Schwejk am 30. Juni 2018, 18:17:51

Zitat von: HUT am 30. Juni 2018, 15:33:13
.... abgesehen reicht für die Offizierlaufbahn (als ROA wird der TE ja ohnehin nicht an einer Universität der Bundeswehr studieren) nicht auch die Fachholschulreife? Als "normaler" Abiturient müsste er die doch bereits erworben haben.

Das ändert aber nichts daran, dass der fachhochschulbereifte Schüler sein Abitur auch noch machen will. D.h. er wird ja nicht sein Abi sausen lassen nur weil mündliche Prüfung, Zeugnisausgabe und Abiball im Juli liegen ....
Das haben Sie falsch verstanden, glaube ich. Es ging HUT nur darum, dass die nötigen Eingangsvoraussetzungen vorliegen sobald mindestens die Fachhochschulreife bestanden ist. Sprich: ab da kann man ROA werden.
Dass für den restlichen Lebensweg Vollabitur wichtiger ist als zwei Jahre ResOffzLaufbahn, ist selbstredend.
Autor Ralf
 - 30. Juni 2018, 20:12:36
ZitatWerde mal den Karriereberater dazu befragen.
Ja, aber auch im gesamten Kontext lesen, was ich geschrieben habe...das ist nur zur Kompensation der Nichtantritte.
Autor Schwejk
 - 30. Juni 2018, 18:17:51

Zitat von: ulli76 am 30. Juni 2018, 15:10:03
Melde das am besten so schnell wie möglich, vielleicht gibt es noch ne Lösung bis nächstes Jahr.

Werde mich ans zuständige Kultusministerium wenden.
(Die hiesige Landespolizei fängt übrigens ihre Ausbildung auch am 1.7. an. Und die nimmt ja vor allem Bewerber aus dem eigenen Bundesland. Da stimmt sich das Kultusministerium offenbar nicht mit dem Innenministerium ab.)

Zitat von: Ralf am 30. Juni 2018, 14:55:54
Luftwaffe bietet auch den 01.10. an.

Gut zu wissen.

Zitat von: Ralf am 30. Juni 2018, 14:55:54
Aber irgend eine TSK (also entweder Heer oder Marine) bietet eine Sonderlösung an, um die Nichtantritte einen Monat später zu kompensieren.

Werde mal den Karriereberater dazu befragen.

Zitat von: HUT am 30. Juni 2018, 15:33:13
.... abgesehen reicht für die Offizierlaufbahn (als ROA wird der TE ja ohnehin nicht an einer Universität der Bundeswehr studieren) nicht auch die Fachholschulreife? Als "normaler" Abiturient müsste er die doch bereits erworben haben.

Das ändert aber nichts daran, dass der fachhochschulbereifte Schüler sein Abitur auch noch machen will. D.h. er wird ja nicht sein Abi sausen lassen nur weil mündliche Prüfung, Zeugnisausgabe und Abiball im Juli liegen ....


Schweijk
Autor HUT
 - 30. Juni 2018, 15:33:13
Das gab es in unserem Offizieranwärterlehrgang (war allerdings schon 2012) ebenfalls: Ein Kamerad hatte eine seiner Abiturprüfungen erst während der ersten Lehrgangswochen. Dafür gab es dann halt einen Tag Sonderurlaub zum Ableisten der Prüfung. Optimal war ein einzelner Tag während der Woche natürlich nicht, aber es war ein Kompromiss.
Und was die Voraussetzungen angeht: Nicht wenige in meinem Jahrgang haben ihre Abiturzeugnisse auch erst später erhalten und mussten sie dann nachträglich einreichen. Mal davon: abgesehen reicht für die Offizierlaufbahn (als ROA wird der TE ja ohnehin nicht an einer Universität der Bundeswehr studieren) nicht auch die Fachholschulreife? Als "normaler" Abiturient müsste er die doch bereits erworben haben.
Autor ulli76
 - 30. Juni 2018, 15:10:03
Das ist aber doch tatsächlich ein Problem. Der Einstellungstermin 1.7. ist ja so gewählt, dass die Abiturienten kurz nach dem Abi anfangen können und bisher hat das ja gepasst (abgesehen von so kleinen Abstimmungsproblemen mit der Abifeier- aber das konnte man meist mit dem DV klären).
Anscheinend hat das jemand nicht auf dem Schirm gehabt, als er die Abiprüfungen nach hinten verlegt hat. Ist halt für alle Beteiligten blöd.

Melde das am besten so schnell wie möglich, vielleicht gibt es noch ne Lösung bis nächstes Jahr.

Eine persönliche Lösung wäre, das Jahr zu überbrücken: z.B. längere Reise, Work an travel, ziviler Freiwilligendienst. Ist vielleicht auch für die Persönlichkeitsentwicklung nicht das schlechteste.
Sonst für den Freiwilligen Wehrdienst bewerben und dann 2020 wechseln. Die Möglichkeit wird ja schon angeboten.
Autor Ralf
 - 30. Juni 2018, 14:55:54
Luftwaffe bietet auch den 01.10. an.
Das mit dem "später dazustoßen" ist kritisch, weil hier zum einen schon vorgeschriebene Unterrichte stattfinden und dann ist man außerhalb der OA-Crew. Diese werden regelmäßig nach 3 Jahren zusammen zum Leutnant befördert, derjenige würde da in einer eigenen OAC geführt werden müssen, das hat laufbahnrechtliche Aspekte. Eine Einstellung wenn wäre nur zum ersten des nächsten Monats möglich, also August (und damit noch mehr Versäumnisse.
Aber irgend eine TSK (also entweder Heer oder Marine) bietet eine Sonderlösung an, um die Nichtantritte einen Monat später zu kompensieren. Das hat nun aber nichts mit einer späteren mündl. Prüfung zu tun, das ist keine dieser Sonderlösungen.
Autor BSG1966
 - 30. Juni 2018, 14:49:30
Was hat das mit selbst beschränken zu tun? Sie erfüllen zum 01.07. nicht die Voraussetzungen, also können Sie nicht zum 01.07. anfangen, so einfach ist das!

Natürlich können Sie sich mit Karrierecenter in Verbindung setzen und fragen, ob für Sie eine andere Lösung gefunden wird.

Aber ja, Sie sollten sich auch mit den anderen beruflichen Optionen beschäftigen.
Autor Schwejk
 - 30. Juni 2018, 14:39:07
Die Frage ist, was dann die Alternative ist.

Stossen dann solche Bewerber eben 10 Tage später zur Ausbildungseinheit, oder können sie frühestens zum 01.07.2020 den Dienst antreten.

Diese späte Terminierung der Abiprüfungen gibt es meines Wissens in einigen Bundesländern.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sich die Bundeswehr derart selbst beschränkt und solche Bewerber dann nicht berücksichtigt. Und bei einem Jahr terminbedingter Rückstellung werden sicherlich viele Bewerber dann andere berufliche Optionen wahrnehmen.

Schwejk
Autor Andi
 - 30. Juni 2018, 13:06:42
Zitat von: Schwejk am 30. Juni 2018, 12:38:17
Wie wird dieses Problem in der Praxis gelöst ?

Ganz einfach: Du kannst keinen Dienst zum 01.07.2019 antreten...
Autor Schwejk
 - 30. Juni 2018, 12:38:17
Hallo,

ich will mich als ROA (SaZ 2) zum 01.07.2019 bewerben.

Das Problem, (unterstellt ich würde genommen werden):
Das mündliche Abitur findet erst zwischen dem 01.07. und dem 09.07. statt.

Wie wird dieses Problem in der Praxis gelöst ?

Schwejk