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Zitat von: mma am 01. Juli 2018, 21:33:47In diesem Kontext hier bedeutet TE "Thread Ersteller", also der Nutzer, der hier im ersten Beitrag seine Frage gestellt hat.
Was bedeutet denn TE?
Was ist das für eine Abkürzung?
Zitat von: funker07 am 22. Juni 2018, 20:26:42
Um welche Kasernen gehts denn? Klingt irgendwie nach Rheinbach/Mechernich.
ZitatEben das ist es ja: Die 8...12 Jahre werden ja faktisch nie an einem Ort gedient, sondern regelmäßige Wechsel sind auch bei UoP/UmP mittlerweile gängig, das weiß ein PersFw ja selbst am besten
Zitat von: LwPersFw am 21. Juni 2018, 22:56:25
Und wer als junger, lediger Mensch nicht bereit ist an den Ort seiner Stammeinheit zu ziehen, obwohl er für 8...12...und mehr Jahre sich verpflichtet, darf sich nicht hunderte Kilometer vom Elternhaus einplanen lassen.
Zitat von: LwPersFw am 21. Juni 2018, 11:04:46
Und ... bei seinem Gehalt ist es kein Problem eine Bleibe zu organisieren...
Zitat von: LwPersFw am 21. Juni 2018, 11:04:46Hinzu kommt ... der TE wusste ja um die besondere Unterkunftssituation schon bevor er auf Lehrgang ging...Am Standort selbst gab es vor dem Lehrgang bereits gar keine Unterkünfte. Dass die in der anderen Kaserne aber auch wegfallen war nicht absehbar und wurde uns erst während dem Lehrgang mitgeteilt. Von daher:
Sich dann erst kurz vor Ende zu kümmern ...
ZitatUnd ... bei seinem Gehalt ist es kein Problem eine Bleibe zu organisieren...Das stimmt wohl, aber man kann sich ja trotzdem um seine Finanzen kümmern. Und außerdem ging es bei mir ja nur um bereits am Anfang genannte zwei Wochen und nicht um einen unbestimmten Zeitraum.
Zitat von: dunstig am 21. Juni 2018, 10:27:51
Wie sieht der Fall denn aus, wenn die Stammeinheit von der Sachlage ebenfalls "überrascht" wurde und vergessen hat, den Soldaten von der Verpflichtung zu befreien? Oder würde das theoretisch auch noch kurzfristig gehen und der Soldat steht dann zwei Tage vorher auf der Straße?
ZitatDort werden aber seit einiger Zeit in gar keiner Form mehr Unterkünfte bereitgestellt...
...und vor dem Lehrgang gab es in der Einheit auch schon keine Unterkünfte...
Zitat von: Bw-Panda am 21. Juni 2018, 08:41:39Zitat von: Ralf am 21. Juni 2018, 08:29:05
Nein, das ist nicht der Fall. Wir hatten diese Diskussion vor geraumer Zeit:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,56862.msg588738.html#msg588738
Die Verpflichtung zum Wohnen in der GU kann auch aus dienstl. Gründen widerrufen werden. Nicht nur auf Antrag des Soldaten. Ein dienstl. Grund wären bspw. fehlende Unterkünfte.
In dem Fall sollte dem Soldaten aber eine vergleichbare Unterkunft gestellt werden!
Ich bin mir nicht sicher ob die Arbeiten in Köln abgeschlossen sind, aber hier war genau das Problem. Durch Sanierungsarbeiten gab es kaum Unterkünfte und so bekamen alle Soldaten, für die keine Unterkunft bereitgestellt werden konnte, einen Tagessatz genehmigt. Mit diesem Tagesatz, ich glaube das waren an die 150€, konnten die Soldaten sich ein Hotelzimmer in der Nähe buchen.