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Autor KatharinaSL
 - 26. Juli 2018, 20:49:28
Hallo,

darf ich mal fragen wie es dir so geht? Wie habt es ihr jetzt gelöst?
Ich habe so eine ähnliche Situation Anfang nächstes Jahr so wie es aussieht.

Unabhängig, das er nicht dabei sein kann bei der Geburt, wie soll man die ersten 6 Monate mit Baby ohne Partner überstehen?
Ok es wird sicher irgendwie gehen. Aber es ist sehr hart. Was kommt danach?

Wir waren bis jetzt nur mal einen Monat getrennt. Das geht ja so lala, aber 6 Monate und dann noch ein Baby ohne seinen Vater.
Wenn er wieder kommt, kennt er sein Kind gar nicht und umgekehrt.
Jeder hat andere Erfahrungen gemacht. Hat sich Verändert als Einzelkämpfer. Hat die Liebe da überhaupt eine Chance?
Gibt es Tips die man beachten sollte? Hat wer Ratschläge um Fehler zu meiden?
Gibt es auch Erfolgsgeschichten die Mut machen können?
Autor miguhamburg1
 - 05. Juli 2018, 17:41:47
Wenn es für Sie nicht infrage kommt oder Ihr Standesamt bis zu seinem Verlegen in den Einsatz keinen Trauungstermin anbietet, dann sollte Ihr Liebsterdie bevorstehende Geburt seines Kindes an seinen Diesziplinarvorgesetzten melden und dabei den voraussichtlichen (sowie den von Ihrem Gynäkologen als wahrscheinlich angesehenen) Geburtstermin benennen, damit man sich gleich darauf einstellen kann, dass Ihr Partner aus dem Einsatz für einen angemessenen Zeitraum beurlaubt wird. Das ist möglich und wird praktiziert und er sollte sich ggf. also nicht mit einer Bemerkung abfinden, es wäre nicht möglich.
Autor 200/3
 - 05. Juli 2018, 16:27:58
ZitatVor dem Einsatz noch zu heiraten wäre wohl am sinnvollsten.
Richtig. Schon allein aus versorgunstechnischen Gründen. Mal fix standesamtlich reicht dafür ja erstmal aus, auch wenn es eher unromantisch ist. Eine richtige Feier/freie Trauung/Sonstewas kann man ja nach dem Einsatz dann in Ruhe planen und nachholen.

ZitatIch würde ja zur Geburt zurück fliegen, das Datum kann man ja grob eingrenzen.
Auch richtig. Selbst schon mehrfach erlebt, dass Kameraden für die Geburt ihres Kindes für 2-3 Wochen nach Hause geflogen sind und dann wieder zurück in den Einsatz kamen. Hier geht es ja schließlich nicht nur um das profane Leisten einer Unterschrift, sondern auch um das Dabeisein und zur Seite stehen bei der Geburt und in den ersten Tagen danach. So unabkömmlich ist kaum einer, dass das nicht gehen sollte. Vor allem, wenn es vielleicht auch noch das erste Kind ist.
Autor Rollo83
 - 05. Juli 2018, 16:00:05
Ich würde ja zur Geburt zurück fliegen, das Datum kann man ja grob eingrenzen.
Autor HubschrauBär
 - 19. Juni 2018, 22:23:22
Bezüglich Problemen mit der Geburtenanzeige ist das Standesamt der einzig richtige Ansprechpartner.

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

Autor Ja_ine
 - 19. Juni 2018, 22:14:45
Ja, aber das schaffen wir nicht mehr. Und wollen das auch nicht zwischen Tür und Angel machen.
Autor Tasty
 - 19. Juni 2018, 21:48:54
Vor dem Einsatz noch zu heiraten wäre wohl am sinnvollsten.
Autor Ja_ine
 - 19. Juni 2018, 21:44:39
Hallo, ich wollte mal fragen, ob jemand von euch in unserer Situation war oder vll. auch grad ist und uns weiterhelfen kann.

Bei uns liegt aktuell folgende Situation vor:

Ich bin aktuell in der 30. SSW. Mein Partner geht ab mitte Juli in den Auslandseinsatz und wird zur Geburt nicht anwesend sein können.
Wir sind aktuell nicht verheiratet.

Wir haben schon im Vorfeld eine Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt austellen lassen.
Jetzt meine Frage: reicht das aus, um den werdenden Vater bei der Geburt mit anzugeben? Weil er die Geburtsanzeige (ich glaub so heißt der Antrag, damit die Geburtsurkunde ausgestellt werden kann) nicht unterschreiben kann. Oder brauch ich da eine Vollmacht von ihm. Und wenn ja, muss sie vom Notar unterzeichnet sein?
Das Jugendamt konnte uns keine genaue Auskunft darüber geben.
Am Donnerstag werde ich nochmal versuchen beim Standesamt Informationen einzuholen. Aber vll. hat von euch ja jemand Erfahrung und die Situation selbst schon erlebt.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.