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Zitat von: Corrado am 09. Juli 2018, 15:50:45
Ok, vielen dank für die Ausführliche Antwort.
Ich hätte noch eine andere Frage: ich bin momentan dabei den Klimmhang etwas zu üben. Muss man die Beine eigntlich die komplette Dauer über gestreckt lassen, oder ist es gestattet diese kurzzeitig einzuziehen? Mir ist aufgefallen, dass wenn ich die Beine ab und an kurz anziehe ( zur Brust), ich länger durchhalte. Bringt mir nur wenig, wenn ich das jetzt so übe und später heißt es: Nicht gestattet.
Vielen Dank
Zitat von: PzPiKp360 am 04. Juli 2018, 18:04:14
Kann nur wiederholt darauf bestehen, daß Arbeitsverträge nichts in Bewerbungen zu suchen haben, und auch nicht verlangt werden dürfen.
Zitat von: Corrado am 03. Juli 2018, 14:40:49
Wie verhält es sich generell, wenn man einen Abschnitt nicht nachweisen kann ( hatte da einen sehr speziellen Fall)
Gruß