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Zitat von: KlausP am 02. Juli 2012, 14:04:47Zitat... Seiner Meinung nach wurde er als tauglich entlassen - ohne DU, mit Wehrdienstbescheinigung und Zeugnis - nirgendwo ein Wort der untauglichkeit.
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Unter Umständen doch, nämlich in seinem Entlassungs-90/5. Da kann durchaus drinstehen "vorübergehend nicht verwendungsfähig bis in xx Monaten - T 4" oder "nicht verwendungsfähig - T 5". Damit ist erstmal raus.
Zitat... Seiner Meinung nach wurde er als tauglich entlassen - ohne DU, mit Wehrdienstbescheinigung und Zeugnis - nirgendwo ein Wort der untauglichkeit.
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Zitat von: wolverine am 02. Juli 2012, 13:53:46
Und was will er dazu erklären? Will er es ganz feste versprechen?
Zitat von: ulli76 am 02. Juli 2012, 13:49:22
Dann wäre er aber als untauglich entlassen worden.
Und auch psychische Erkrankungen können ausheilen.
Zitat von: wolverine am 02. Juli 2012, 13:41:31
Ist er tauglich für den Wehrdienst in seiner Eintlassungsuntersuchung? Wird er es in seiner Untersuchung am ZNwG? Wenn nicht, dann wird er kein Soldat.
Zitat von: Tommie am 02. Juli 2012, 13:37:32
Da muss nichts erklärt werden! Wenn die Sachen geprüft sind, wird er ohnehin neu untersucht!
Mein Rat: Attest vom Hausarzt beilegen, dass die Krankheit "abgeschlossen" bzw. "ausgeheilt" bzw. "vorbei" ist, das erhöht die Chance, eingeladen zu werden!