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Zitat von: Alexandell am 08. August 2018, 08:55:11Zitat von: KillBurn93 am 12. Juli 2018, 21:09:43
Falsche Wahrnehmung.
Wenn man unter 25 ist zahlt man für seine Unterkunft egal ob man TG bekommt oder nicht.
Ü25 wird einem als TG Empfänger kostenfrei eine Unterkunft gestellt oder ein Zuschuss zu einer entsprechenden Wohnung gezahlt.
Also ich bin 23 Jahre alt und habe mich von der "Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" befreien lassen.
Zitat von: stud FwA am 12. Juli 2018, 21:00:30
Mal abgesehen von der Geschichte ob die Wohnung anerkannt ist, ob ich auf Lehrgang bin oder nicht, ist es doch im Prinzip so, wenn ich das richtig verstanden habe:
Wohne ich zu weit weg, darf ich in der Woche in der Kaserne schlafen und darf dafür auch noch zahlen, da ich ja Wohnraum in Anspruch nehme.
Wohne ich nah genug dran kann ich pendeln und bekomme dafür Trennungsgeld.
Wo ist da der Sinn? Was will der Dienstherr damit bezwecken? Ich meine es kann doch nicht sein dass derjenige, der sein Leben nur am Wochenende nach Lust und Laune gestalten kann, schlechter gestellt ist als derjenige, für den das Ganze quasi nur ein 40 Stunden Job ist.
Will die Bw etwa dass die Soldaten nach Möglichkeit nicht mehr ständig kaserniert sind? Sollen Anreize geschaffen werden damit die Soldaten in die Nähe ihrer Stammeinheiten ziehen?
Was genau will der Dienstherr damit bewirken?
Oder gibt es da evtl noch irgendwelche anderen Zulagen, die hier zu beachten wären? Kasernierungsgeld, Entfernungsgeld oder sowas?
Zitat von: KillBurn93 am 12. Juli 2018, 21:09:43
Falsche Wahrnehmung.
Wenn man unter 25 ist zahlt man für seine Unterkunft egal ob man TG bekommt oder nicht.
Ü25 wird einem als TG Empfänger kostenfrei eine Unterkunft gestellt oder ein Zuschuss zu einer entsprechenden Wohnung gezahlt.