ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: 200/3 am 16. Juli 2018, 08:31:47
Wie schonmal erwähnt passt das vom TE angedeutete Ausbildungskonzept zur SpezAusbKp 209. Ist jetzt aber alles nur Rätselraten.
Zitat von: miT am 15. Juli 2018, 14:47:29
Das haben Sie aber wohl nicht getan beim ersten Versuch. Erst jetzt wenn es an die Existenz geht. Und auch da ist nicht so recht klar wie Sie Ihre Leistung eigendlich einschätzen sondern nur, dass Sie nicht auf die Straße wollen und alles ungerecht ist.
Zitat von: miT am 15. Juli 2018, 14:26:09
.....selber so zu sehen....
Zitat von: Ralf am 15. Juli 2018, 14:16:36ZitatDu wirst den Entlassungsantrag auch noch bekommen und dann dort Stellung dazu nehmen müssen. Du kannst trotzdem zu deinem letzten Gespräch was nachreichen, falls das nicht ausreicht, was du dort zur Kenntnis genommen hast oder Dinge drin standen, die nicht stimmen.
Dinge die konträr verlaufen müsen ergänzt werden. Danke für die Info.ZitatIch habe ein ,,Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch im Auftrag der personalbearbeitenden Stelle´´Welchen Grund hatte denn das PEG? Irgend einen Anlass muss ja die PersFhrg gehabt haben das anzuordnen. Bei einem einmaligen Nichtbestehen macht man das eigentlich nicht.
Was eine Anhörung ist, weiß ich nicht.