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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Ralf am 18. Juli 2018, 19:32:02
Ohne Antrag kein TG. D.h. du musst dafür ja erst einen Antrag ausfüllen und dann wird darüber entschieden.
Zitat von: IcemanLw am 20. Juli 2018, 20:09:38
Ich bin kompletter Neuling in der Bw, aber ja als OA.
Mir geht es eher darum ob es bei anderen auch schon diese Fehler gab, ein Antrag wird ja nicht durchgehen weil ich ja definitiv nicht berechtigt bin. Im Unterricht wurde noch
was von einem Grundriss erzählt, der mit eingereicht werden muss, den könnte ich ja gar nicht einreichen und wenn ich es versuchen würde wäre es doch ein Betrugsversuch?
Zitat von: pzmeier am 19. Juli 2018, 13:14:38
Hallo in die Runde!
@Angemon84
Die Abrechnung i.V.m der Vergleichsmitteilung ist nicht schlüssig.
Da für den 07.04. kein Trennungsgeld gewährt wird, ist für den 06.04. von einer Abreise vom Dienstort auszugehen. Die zu erstattende Trennungsgeld für den 06.04. dürfte den Höchstbetrag von 12€ nicht übersteigen. Gezahlt wurde 1,73€ (GVgB) + 3,23€ (GVgB) + 9,60€ (SV). Somit um 2,56€ überzahlt.
Gleiches gilt für den 13.04. Hier letzter Diensttag, ab dem 16. versetzt. Somit beginnt die DAR am 13.04., (wird wahrscheinlich ander FamWO unterbrochen) und am 16.04. am neuen Dienstort beendet. Ein Erstattung für den 13.04. wäre somit Sache der aufnehmenden Dienststelle. Somit um weitere (8,19€) überzahlt.
@IcemanLw
Eine Erstattung ohne einen Antrag ist nicht statthaft!
Reisekosten §3 BRKG, Dienstreisende erhalten auf Antrag eine Vergütung ....
Trennungsgeld §9 TGV, Das Trennungsgeld ist [...] schriftlich zu beantragen ....
Zitat von: Rollo83 am 19. Juli 2018, 12:54:10
Wie soll denn ohne Antrag TG ausgezahlt werden. Durch den Antrag wird ja immerhin auch die Höhe des Betrages festgestellt.
Ohne Antrag wird dann gewürfelt und Summe X ausgezahlt oder wie?