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ZitatDen wenigsten BS ist das bekannt
Zitat von: LwPersFw am 26. Juli 2018, 11:54:02Zitat von: Maj a.D. am 26. Juli 2018, 10:39:19
Als aufgrund DU pensionierter BS gilt ...
Bitte beachten, dass dies nur diesen Personenkreis in dieser Form betrifft !
Für alle "normal" pensionierten BS wurden ja die Hinzuverdienstgrenzen - für einen bestimmten Zeitraum - mit dem BwAttraktStG abgeschafft.
Zitat von: Maj a.D. am 26. Juli 2018, 10:39:19
Als aufgrund DU pensionierter BS gilt ...
Zitat von: F_K am 25. Juli 2018, 12:08:51
Geht ein BS bei DU nicht "einfach" in Pension (natürlich mit geringerer Pension)?
Zitat von: Frank_ Kl1982 am 25. Juli 2018, 11:26:07
Ja, die Anwartschaften PKV und PV habe ich abgeschlossen.
Wie verhält es sich mit den weiteren Sozialversicherungen. Z.B. Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung etc.
Müssen die auch einbezogen werden?