Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 02. August 2018, 10:34:21
.. dann wäre die Größenfrage ja geklärt ...  ;D
Autor Maj a.D.
 - 02. August 2018, 10:23:53
Zitat von: dunstig am 02. August 2018, 10:10:32
@Maj a.D.: Deswegen immer schauen, dass der Antrag zur Sprachsonderprüfung schon gestellt wird, solange das SLP noch gültig ist. Hat zwei Vorteile:

1) Man spart sich den Einstufungstest.
2) Man wird auf dem selben Level des schon vorhandenen SLP geprüft.

Gerade der zweite Punkt ist nicht zu unterschätzen. Laut Telefonat mit dem zuständigen Bearbeiter für Sprachsonderprüfungen will man für die 4er-SLP-Schiene ein Ergebnis über 185-190 Punkte sehen. Ich habe selber einige Jahre in den USA gelebt und nen SLP 4444 in Englisch. Aber 190 Punkte im Einstufungstest sind auch für mich eine ordentliche Hausnummer und sehr schwer zu schaffen.

Mein 4er SLP war noch von der OSLw (Offz-Lehrgang), also schon 10 Jahre abgelaufen, aber nach der Fachausbildung in USA und mehreren Verwendungen mit Tagesdienst in Englisch hat es dann für 192 Punkte gereicht  8)
Autor dunstig
 - 02. August 2018, 10:10:32
@Maj a.D.: Deswegen immer schauen, dass der Antrag zur Sprachsonderprüfung schon gestellt wird, solange das SLP noch gültig ist. Hat zwei Vorteile:

1) Man spart sich den Einstufungstest.
2) Man wird auf dem selben Level des schon vorhandenen SLP geprüft.

Gerade der zweite Punkt ist nicht zu unterschätzen. Laut Telefonat mit dem zuständigen Bearbeiter für Sprachsonderprüfungen will man für die 4er-SLP-Schiene ein Ergebnis über 185-190 Punkte sehen. Ich habe selber einige Jahre in den USA gelebt und nen SLP 4444 in Englisch. Aber 190 Punkte im Einstufungstest sind auch für mich eine ordentliche Hausnummer und sehr schwer zu schaffen.
Autor SanStffEins
 - 02. August 2018, 10:09:14
Vielen Dank für die Antworten!
Autor Maj a.D.
 - 02. August 2018, 09:51:45
Zitat von: dunstig am 02. August 2018, 09:37:29
An unserer Dienststelle läuft es wie folgt ab:

Voraussetzung zur Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung ist entweder ein noch gültiges SLP oder ein entsprechend guter Einstufungstest. Der Antrag zur Teilnahme wird dann über deinen Personalbereich an BAPersBw weitergeleitet, welche das dann dem Bundessprachenamt mitteilen. Die entscheiden anhand des SLP oder dem Ergebnis im Einstufungstest, für welche SLP-Stufe du geprüft werden darfst und beauftragen eine ihrer Außenstellen (in der Regel in der Nähe deiner Dienststelle). Die setzen sich dann direkt mit dir in Verbindung, um einen Termin zu finden und organisatorische Fragestellungen abzuklären.

Das ist auch das übliche Verfahren, wenn ein abgelaufenes SLP (ich glaube nach 3 Jahre ist es nicht mehr verwertbar) für eine geplante Verwendung benötigt wird. Ich hab den Einstufungstest beim S1 geschrieben (da mein DV der Kdr war) und bin mit diesem Ergebnis dann wenige Wochen später zur nächstgelegenen Dienststelle mit Prüfberechtigung gefahren. War bei mir die OSLw, da saß ich dann mit den OA`s zusammen beim Test. Auf einen halben Tag war das Ganze vor Ort in Fürsty erledigt.
Autor dunstig
 - 02. August 2018, 09:37:29
An unserer Dienststelle läuft es wie folgt ab:

Voraussetzung zur Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung ist entweder ein noch gültiges SLP oder ein entsprechend guter Einstufungstest. Der Antrag zur Teilnahme wird dann über deinen Personalbereich an BAPersBw weitergeleitet, welche das dann dem Bundessprachenamt mitteilen. Die entscheiden anhand des SLP oder dem Ergebnis im Einstufungstest, für welche SLP-Stufe du geprüft werden darfst und beauftragen eine ihrer Außenstellen (in der Regel in der Nähe deiner Dienststelle). Die setzen sich dann direkt mit dir in Verbindung, um einen Termin zu finden und organisatorische Fragestellungen abzuklären.
Autor SanStffEins
 - 02. August 2018, 09:05:24
Guten Tag,

bevor ich einen neuen Thread aufmache klinke ich mich ganz kurz hier mit ein, da gerade die Thematik SLP behandelt wird.
Und zwar geht es mir um die Sprachsonderprüfung.
Ich habe die geforderten Punkte um an solch einer Prüfung teilzunehmen, mein Perser hat das (vor einigen Wochen) an das
BaPersBw weitergegeben. Entscheiden die nun ob ich eine SSP mache oder den ganzen Lehrgang? Oder wird das noch an andere
Stellen weitergeleitet und es dauert deshalb so lange?

Um Informationen wäre ich dankbar.

MkG
Autor Tommie
 - 01. August 2018, 14:43:22
Nicht unterschlagen sollten wir auch die Tatsache, dass u. a. auch die Bundeswehr-Lehrgangsteilnehmer zunächst einmal "Umgangs-Englisch" lernen und dass der militärische Sprachgebrauch von eben diesem "Umgangs-Englisch" doch signifikant abweicht! Noch viel "brutaler" wird das im ZSanDstBw, in dessen Beritt noch medizinisches Englisch dazu kommt, das in der Regel mit den lateinischen Fachbegriffen aus der Medizin durchsetzt ist. Wer also der Meinung ist, dass sein Englisch perfekt ist, der möge doch bitt einmal "Mäusen spielen und die Ohren spitzen", wenn in einem international besetzten Einsatz deutsches Sanitätspersonal inklusive Ärzte sich z. B. mit einem amerikanischen Forward Surgical Team unterhalten. Das hat dann mit dem, was man in den Schulen beigebracht bekommt, nicht mehr wirklich viel zu tun!

Ich behaupte mal, dass ich ein wirklich gutes Englisch spreche und dass sich mein Wortschatz signifikant von dem des "Average American" deutlich (nach oben hin!) unterscheidet. Trotz eines SLP von 4-4-4-3 habe ich etwas mehr als einen Monat in einem internationalen Einsatz benötigt, bis ich solch erwähnten Unterhaltungen vollumfänglich folgen konnte! Und ich habe dabei auch mit Vokabel-Listen gearbeitet, die ich tagsüber mit geplottet und am Abend nachgeschlagen (Oxford Advances Learner´s Dictionary und die Englische Ausgabe des Pschyrembel) und gelernt habe!
Autor LwPersFw
 - 01. August 2018, 14:30:04
Zitat von: Lagerratte am 30. Juli 2018, 14:10:33

Außerdem soll ich wohl ein halbes Jahr auf die Sprachschule von der Bundeswehr um dort ein Englisch-Zertifikat zu machen,
obwohl ich bereits in der Oberstufe Englisch-LK hatte und auch ein Unicert B2-Zertifikat gemacht habe.


Für Offiziere ist generell vorgesehen, dass diese eine Sprachbefähigung Englisch nach NATO-Norm haben.
Nennt sich eben Standardisiertes Leistungsprofil SLP.
In verschiedenen Stufen:
111X
2221
3332
etc.

Offiziere sollen i.d.R. erreichen : SLP EN 3332

Zur Erlangung der jeweiligen Stufe geht die Bw vom Soldaten ohne Vorkenntnisse aus und definiert dann Maximalzeiträume des Lehrgangs.

Bei Englisch z.B.
111x > in 3 Monaten
2221 > in 6 Monaten
3332 > in 9 Monaten

Da aber viele Soldaten Vorkenntnisse in Englisch haben... ist der Ausbildung i.d.R. immer ein 200-Punkte-Sprachtest vorgeschaltet.

Wer also behauptet, dass er doch so super Englisch kann ... und in diesem Test die entsprechende Punktzahl erreicht...

...wird nicht in einen Lehrgang eingesteuert ... sondern absolviert sofort die entsprechenden Prüfungen.


Wer nicht ganz so gut abschneidet... und 3332 erreichen soll... wird dann nach Punktwert in die Lehrgänge eingesteuert...

...und macht dann z.B. nur 6 Wochen Lehrgang + Prüfung


Autor Deepflight
 - 01. August 2018, 13:44:15
Da kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen.
Ich bin selbst Wiedereinsteller und meine ziv. Qualifikationen sind auch nicht anerkannt worden; nicht mal meine beiden Zertifikate Englisch und Spanisch,
Englisch C2 und Spanisch B1.

Auch im Übrigen kann man nur einmal mehr bestätigen was schon geschrieben wurde:
Deine zivilen Qualifikationen helfen dir auf den (Fach-)Lehrgängen gute Ergebnisse zu erzielen und später im Tagesdienst in deiner Fachverwendung auch,
sofern es Wissen ist, dass man auf den Lehrgängen so nicht bekommt. Es ist also keineswegs umsonst, Vorwissen zu haben.

Außerdem, wenn der Dienstherr will, dass ich als >= A10 nochmal 6ms die Schulbank drücke und Vokabeln lerne, mach ich das. Zum einen weil es befohlen ist,
zum Anderen weil lernen nie schadet und man immer was neues lernt und zum Letzten weil ich während dessen gutes Geld verdiene.
Darüber hinaus sehe ich es so das deine Vorerfahrung durchaus anerkannt wird, denn genau deswegen steigst du mit Dienstgrad Oberleutnant ein und nicht als
Jäger OA oder vergleichbar.

Ich persönlich finde aber auch deinen Ton und die Einstellung dahinter echt bedenklich.
Auch ich habe zivil Abteilungen geführt und sehr weitreichende Entscheidungen getroffen; dennoch ist man in der BW erst einmal in der Position des Schülers
und Lernenden. Die Sozialstruktur ist anders als alles was man kennt, die Art zu Arbeiten auch (und das meine ich nicht negativ), von militärischen
Kenntnissen mal ganz zu schweigen.
Da tuen Demut und Leistungswille im Zweifel echt gut, und keiner wird dir für die Einstellung, dass du noch viel lernen musst, ins Gesicht spucken.
Mit deiner geäußerten Einstellung, lieber TE, wirst du sehr schnell bei deinen Kameraden mehr oder weniger unbeliebt sein und die werden dich dann im freundlichsten
Fall ganz böse auflaufen lassen.

Bitte überdenke deine Einstellung oder nimm von einer Bewerbung Abstand bzw. ziehe sie zurück.
Ich persönlich bin diesen Weg mit sehr guten Erfahrungen gegangen, trotz einiger Vorurteile der Truppe; wenn ich deinen Post lese kann ich die aber durchaus verstehen
und mich macht es selbst auch ein klein bissl wütend weil ich weiß, dass da jemand nachkommt, der genau diese Vorurteile wieder aufs Beste bedienen wird;
"Besserwisser-Seiteneinsteiger-hat-keine-Ahnung-vom-Bund-aber-erklärt-dem-OSF-die-Welt".
Vielen Dank auch...
Sorry für die harschen Worte, aber das musste jetzt mal gesagt werden.
Autor ulli76
 - 31. Juli 2018, 19:09:24
Was Tommie in seiner unnachahmlich charmanten Art ausdrücken wollte ist, dass man zivile Qualifikationen nicht 1:1 für die Tätigkeit bei der Bundeswehr nutzen kann und dafür eine mehr oder weniger lange Ausbildung erforderlich ist.

Sprachkenntnisse kann man nie genug haben. B2 ist schon ok, aber nicht wirklich glorreich. Im Zweifel muss man verhandlungssicher mit anderen Nationen mit grottigen Englischkenntnissen kommunizieren. Je besser die eigenen Kenntnisse umso besser kommt man dann klar. (wer sich mal die Sicherheitslage auf Englisch vorgetragen von einem Italiener mit mangelhaften Englischkenntnissen durchleben musste, weiss was ich meine.)

Nicht immer erschließem sich einem Befehle und Regelungen auf Anhieb- damit muss man beim Bund leben. ISSO!

Als Soldat ist man immer Soldat, auch wenn man im Grundbetrieb eher eine Fachverwendung hat. Da man nie weiss für was man genau eingesetzt wird, sollte man alles an Ausbildung mitnehmen, was geht. Wer weiss, wann man es mal braucht.
Autor Opa_Hagen
 - 31. Juli 2018, 08:03:21
Moin moin Lagerratte,

yepp, SAP zivil und SASPF Bw sind doch... unterschiedlich. UmLernen muss man immer, und dümmer wird man nicht. Ich hab nach 25 Jahren als ziviler Logistiker auch herzlich gegähnt bei den Grundlagenlehrgängen Logistik auf der Logistikschule. Aber gewöhn Dich dran, es gibt so gut wie keine Einzelfallprüfung, Du wirst genau die Lehrgänge besuchen, die für Deine angestrebte Laufbahn vorgeschrieben sind. Ein auf die persönliche Situation zugeschnittenes Ausbildungskonzept wäre zwar wünschenswert und ist auch angestrebt (steht auch irgendwo in einer Agenda), aber ist noch lange nicht in Sicht.
Zumal mal in Garlstedt auch viele schöne andere, militärische Sachen, lernt;)) Oder hast Du in Deiner Ausbildung an der Uni gelernt, wie man eine MatGrp unterziehen lässt, mit Beutesammelstelle etc?

Viel Spass als zukünftiger S4 StOffz ;)

Autor Tommie
 - 30. Juli 2018, 20:27:36
Zitat von: BSG1966 am 30. Juli 2018, 19:14:06"Urlaubs- und Kneipentraining"

UNOMIG-Einsatz im März 2009: Abreiseparty des 30. DEUEinsKtgt UNOMIG, Teile Zugdidi, im Deutsch-Amerikanischen Haus 28. Der britische Sector Commander, der außer Englisch keine Fremdsprache spricht, unterhält sich zwei Stunden lang mit unserem Landlord, der mengrelisch, georgisch, russisch und ein paar Brocken deutsch spricht! Auf meine Nachfrage, wie die beiden sich denn letztendlich verständigt haben, erhielt ich die Antwort: "We used the most common language platform ... DRUNK!" ;D ;D ;D !
Autor Tommie
 - 30. Juli 2018, 20:23:02
Ich wollte nur noch anmerken, dass diejenigen, die ernsthafte Probleme mit dem "Befehl-und-Gehorsam-Spiel" haben, meist nicht lange Soldat sind ;) ! Frtüher hieß es bei uns ( "damals(TM) bei den Fallschirmjägern ;) !) immer: "Wer befehlen möchte, muss zunächst einmal gehorchen lernen!"

Ich fühle im Eingangsposting "unangenehme Schwingungen", die das Pink Pony bestimmt nicht beruhigen ;D ! Sie sollten Ihre Attitude in Bezug auf die Bundeswehr nochmals überdenken, denn dort werden Sie im ersten Jahr mit Sicherheit nicht barfuß übers Wasser gehen, schon alleine weil man Sie da gar nicht heran lassen wird ;) !
Autor BSG1966
 - 30. Juli 2018, 19:14:06
Zitat von: Andi am 30. Juli 2018, 16:30:41
Tatsächlich interessieren irgendwelche zivilen Nachweise die Bundeswehr nicht weiter, da sie das System des Standartisierten Leistungsprofils (SLP) des Bundessprachenamtes verwendet. Es hat fünf Stufen (0 keine Kenntnisse bis 4 Muttersprachler) in vier Bereichen (Hörverstehen, Leseverstehen, Sprachfertigkeit, Schreibfertigkeit). Für Offiziere ist das Ziel ein SLP Englisch 3-3-3-2 - also nah am Muttersprachler. Mit Unicert B2 hast du nicht das von der Bundeswehr geünschte Niveau und wirst dementsprechend weiter ausgebildet.
Der Lehrgang würde dann wegfallen, wenn du in deiner späteren Einheit einen entsprechend guten Einstufungstest Englisch machst und auf Basis dieser Ergebnisse direkt einer Sprachprüfung unterzogen werden kannst, die vermutlich das angestrebte Ergebnis bringt. Dürfte aber bei deiner kurzen Ausbildungsdauer nicht möglich sein.

Naja ich bin mit Englisch-LK und "Urlaubs- und Kneipentraining" tatsächlich mit nem besonders guten Einstufungstest direkt zum SLP zugelassen worden.

An den TE - lassen Sie's doch einfach auf sich zukommen. Sie werden dazu bezahlt und wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass Sie 6 Monate Englisch lernen müssen, dann müssen Sie 6 Monate Englisch lernen. Willkommen bei dem "Befehl und Gehorsam-Spiel".