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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: dunstig am 02. August 2018, 10:10:32
@Maj a.D.: Deswegen immer schauen, dass der Antrag zur Sprachsonderprüfung schon gestellt wird, solange das SLP noch gültig ist. Hat zwei Vorteile:
1) Man spart sich den Einstufungstest.
2) Man wird auf dem selben Level des schon vorhandenen SLP geprüft.
Gerade der zweite Punkt ist nicht zu unterschätzen. Laut Telefonat mit dem zuständigen Bearbeiter für Sprachsonderprüfungen will man für die 4er-SLP-Schiene ein Ergebnis über 185-190 Punkte sehen. Ich habe selber einige Jahre in den USA gelebt und nen SLP 4444 in Englisch. Aber 190 Punkte im Einstufungstest sind auch für mich eine ordentliche Hausnummer und sehr schwer zu schaffen.
Zitat von: dunstig am 02. August 2018, 09:37:29
An unserer Dienststelle läuft es wie folgt ab:
Voraussetzung zur Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung ist entweder ein noch gültiges SLP oder ein entsprechend guter Einstufungstest. Der Antrag zur Teilnahme wird dann über deinen Personalbereich an BAPersBw weitergeleitet, welche das dann dem Bundessprachenamt mitteilen. Die entscheiden anhand des SLP oder dem Ergebnis im Einstufungstest, für welche SLP-Stufe du geprüft werden darfst und beauftragen eine ihrer Außenstellen (in der Regel in der Nähe deiner Dienststelle). Die setzen sich dann direkt mit dir in Verbindung, um einen Termin zu finden und organisatorische Fragestellungen abzuklären.
Zitat von: Lagerratte am 30. Juli 2018, 14:10:33
Außerdem soll ich wohl ein halbes Jahr auf die Sprachschule von der Bundeswehr um dort ein Englisch-Zertifikat zu machen,
obwohl ich bereits in der Oberstufe Englisch-LK hatte und auch ein Unicert B2-Zertifikat gemacht habe.
Zitat von: BSG1966 am 30. Juli 2018, 19:14:06"Urlaubs- und Kneipentraining"
Zitat von: Andi am 30. Juli 2018, 16:30:41
Tatsächlich interessieren irgendwelche zivilen Nachweise die Bundeswehr nicht weiter, da sie das System des Standartisierten Leistungsprofils (SLP) des Bundessprachenamtes verwendet. Es hat fünf Stufen (0 keine Kenntnisse bis 4 Muttersprachler) in vier Bereichen (Hörverstehen, Leseverstehen, Sprachfertigkeit, Schreibfertigkeit). Für Offiziere ist das Ziel ein SLP Englisch 3-3-3-2 - also nah am Muttersprachler. Mit Unicert B2 hast du nicht das von der Bundeswehr geünschte Niveau und wirst dementsprechend weiter ausgebildet.
Der Lehrgang würde dann wegfallen, wenn du in deiner späteren Einheit einen entsprechend guten Einstufungstest Englisch machst und auf Basis dieser Ergebnisse direkt einer Sprachprüfung unterzogen werden kannst, die vermutlich das angestrebte Ergebnis bringt. Dürfte aber bei deiner kurzen Ausbildungsdauer nicht möglich sein.