ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: neuer-ITler am 06. August 2018, 06:50:31
Für den FmZ Kind, braucht es keine Bestätigung der Mutter.
Wenn du die Angaben hast, welche Familienkasse das Kindergeld Zahlt und ob die Mutter nicht FmZ berechtigt ist.
Wird dieser in der Regel auch gewehrt für dich.
D.h.
Fülle den Antrag aus und sende es zu deinem Sachbearbeiter, bei Fragen und Probleme unterstützen die dich voll und ganz.
Du brauchst keine Bestätigung seitens der Mutter, für den FmZ Kind.