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Zitat von: Ralf am 09. August 2018, 11:45:59Zitatauch bei Krankheit, die eine Dienstbefreiung verhindert ... wird nicht gezahlt !Mehrarbeit würde also nicht ausbezahlt, aber aufgrund Krankheit nicht zunehmender EU (innerhalb der 20 Tage) würde bei der Entlassung bezahlt?
Zitatauch bei Krankheit, die eine Dienstbefreiung verhindert ... wird nicht gezahlt !Mehrarbeit würde also nicht ausbezahlt, aber aufgrund Krankheit nicht zunehmender EU (innerhalb der 20 Tage) würde bei der Entlassung bezahlt?
Zitat
In der Person des Soldaten liegen hier zwar die Gründe für die Entlassung, nicht aber die Gründe die einer Dienstbefreiung entgegen stehen. Der Entlassungstermin kommt ja nicht von heute auf morgen, das dauert teilweise Monate, also hätte der DV den Ausgleich der Mehrarbeit lange anordnen können.
Zitat von: tank1911 am 08. August 2018, 15:32:40
Ggf. gibt es aber eine gegensätzliche Bestimmung in Bezug auf vorzeitige Entlassungen...
Zitat von: Ralf am 08. August 2018, 15:22:08
Ich lehne mich mal aus dem Fenster: da die nicht genommen werden konnten, sind diese auch auszubezahlen. Der Grund der Entlassung ist da egal, also ob Dienstzeitablauf oder eine Entlassung nach §55 (4).