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Autor Ralf
 - 15. August 2018, 15:43:46
Zitat
Danke endlich mal eine hilfreiche Antwort! Darum ging es mir. Also führt Köln doch keine Null Toleranz schiene und ich hatte wohl nur Pech mit Berater am anderen Ende der Leitung.
Du musst schon richtig lesen, das hatte ich bereits im allerersten Beitrag geschrieben.
Zitat von: Ralf am 15. August 2018, 11:44:25
Die PersBerabStelle kann ein Entlassungsverfahren einleiten. das tut sie auch ohne Ansicht der Person und Gründe. Im Zuge der Einleitung werden ja dann die Gründe gegeneinander abgewogen und dann entschieden.
Die bloße Einleitung ist ja noch kein Urteil.
Autor LwPersFw
 - 15. August 2018, 15:13:36
Im Anhang ein Beispiel zur rechtlichen Würdigung bei BTM und u.a. auch der Trennung zwischen Disziplinar- und Entlassungsverfahren.
Autor StOPfr
 - 15. August 2018, 13:59:49
Zitat von: Shizoe am 15. August 2018, 12:43:24
Vllt besteht ja am Ende doch noch Hoffnung und eine 2 Chance.

Hoffen kannst du im laufenden Verfahren. Am Ende steht die Entscheidung, vielleicht eine zweite Chance oder der Klageweg mit seinem Ergebnis.
Autor LwPersFw
 - 15. August 2018, 13:52:00
ZitatAlso führt Köln doch keine Null Toleranz schiene

Das habe ich nicht geschrieben.

Grundsätzlich gilt bei BTM Null Toleranz.

Es kann aber im Ausnahmefall davon abgesehen werden.
Autor Shizoe
 - 15. August 2018, 13:46:17
Zitat von: LwPersFw am 15. August 2018, 13:43:28
Zitat von: Shizoe am 15. August 2018, 12:16:35
Weil es dem Chef ja mehr oder wenig wohl freisteht wie er entscheidet.
Warum sollte er einen guten Soldaten der sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat gehen lassen.
Jeder hat eine 2 Chance verdient und mit unregelmä#igen urintests weise ich auch im Moment nach das es bei dem einen Fehler geblieben ist.

Unabhängig von der disziplinaren Entscheidung wird bei BTM-Vergehen immer die vorzeitige oder fristlose Entlassung geprüft.
Diese Prüfung auf Entlassung hat grundsätzlich Vorrang vor einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Ob eine fristlose Entlassung notwendig ist oder noch die Erteilung eines ,,Ausdrücklichen Hinweises" ausreicht,
hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei insbesondere Dienstgrad, Auswirkungen des Vorfalls auf den Dienstbetrieb
(Störung des Dienstbetriebes, Nachahmungsgefahr) sowie Häufigkeit und Intensität des Konsums von Betäubungsmitteln (Wiederholungsgefahr).

Wie schon gesagt, Sie haben ja im Entlassungsverfahren die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern.
Ebenso gibt Ihr Disziplinarvorgesetzter eine Stellungnahme ab. (So wie Sie schreiben ... könnte diese ja in Ihrem Sinne erfolgen - wenn er will)

Nach Vorlage aller Unterlagen wird dann entschieden.

Danke endlich mal eine hilfreiche Antwort! Darum ging es mir. Also führt Köln doch keine Null Toleranz schiene und ich hatte wohl nur Pech mit Berater am anderen Ende der Leitung.

Ja ich denke die Stellungnahme wurde schon geschrieben.
Autor LwPersFw
 - 15. August 2018, 13:43:28
Zitat von: Shizoe am 15. August 2018, 12:16:35
Weil es dem Chef ja mehr oder wenig wohl freisteht wie er entscheidet.
Warum sollte er einen guten Soldaten der sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat gehen lassen.
Jeder hat eine 2 Chance verdient und mit unregelmä#igen urintests weise ich auch im Moment nach das es bei dem einen Fehler geblieben ist.

Unabhängig von der disziplinaren Entscheidung wird bei BTM-Vergehen immer die vorzeitige oder fristlose Entlassung geprüft.
Diese Prüfung auf Entlassung hat grundsätzlich Vorrang vor einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Ob eine fristlose Entlassung notwendig ist oder noch die Erteilung eines ,,Ausdrücklichen Hinweises" ausreicht,
hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei insbesondere Dienstgrad, Auswirkungen des Vorfalls auf den Dienstbetrieb
(Störung des Dienstbetriebes, Nachahmungsgefahr) sowie Häufigkeit und Intensität des Konsums von Betäubungsmitteln (Wiederholungsgefahr).

Wie schon gesagt, Sie haben ja im Entlassungsverfahren die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern.
Ebenso gibt Ihr Disziplinarvorgesetzter eine Stellungnahme ab. (So wie Sie schreiben ... könnte diese ja in Ihrem Sinne erfolgen - wenn er will)

Nach Vorlage aller Unterlagen wird dann entschieden.
Autor Shizoe
 - 15. August 2018, 13:41:12
Doch das habe ich keine Sorge.
Autor KlausP
 - 15. August 2018, 13:07:53
Sie haben es also immer noch nicht begriffen ...  ::)
Autor Shizoe
 - 15. August 2018, 12:43:24
Gut dann stelle ich mich wohl erstmal auf die Entlassung ein und warte darauf was was sich mit dem Anwalt noch machen lässt. Scheint mir alles trotzdem ein wenig suspekt zu sein. Vllt besteht ja am Ende doch noch Hoffnung und eine 2 Chance.
Autor wolverine
 - 15. August 2018, 12:23:49
Die Entlassung ist keine "Strafe" sondern eine reine Verwaltungsentscheidung.
Autor KillBurn93
 - 15. August 2018, 12:22:13
Zitat von: Shizoe am 15. August 2018, 12:02:29
Das ist doch auch richtig aber es hat doch schon eine Strafe! Was aber offensichtlich völlig außer Acht gelassen wird!
Was Ihnen bis jetzt passiert ist war "nur" Erziehung durch den Vorgesetzten die Strafe wird jetzt aus Köln folgen. An Ihrer Stelle würde ich mit einer Entlassung rechnen wenn Köln eine Null Toleranz Linie fährt.
Autor wolverine
 - 15. August 2018, 12:20:33
Offensichtlich sind Ihnen doch bereits Bescheide eröffnet worden und Ihnen wird dabei auch Gelegenheit gegeben, Ihre Sicht der Dinge sowie Entlastendes vorzutragen.
Das muss dann aber am anderen Ende nicht unbedingt überzeugen! Wie Sie selbst schreiben, ist ein Anwalt involviert und Ihnen steht der Rechtsweg offen bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Sie haben den Stein ganz allein ins Rollen gebracht und jetzt rollt er eben.
Autor Shizoe
 - 15. August 2018, 12:19:51
Ist das jetzt eine "kann" Entscheidung oder eine Richtlinie die in jedem Fall dazu führt?
Autor KlausP
 - 15. August 2018, 12:18:25
Ja, und? Sie sind aktenkundig belehrt worden, dass die Einnahme von BTM innerhalb der ersten vier Dienstjahre regelmäßig zur fristlosen Entlassung nach § 55(5) SG führt.
Autor Shizoe
 - 15. August 2018, 12:16:35
Weil es dem Chef ja mehr oder wenig wohl freisteht wie er entscheidet. Warum sollte er einen guten Soldaten der sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat gehen lassen. Jeder hat eine 2 Chance verdient und mit unregelmä#igen urintests weise ich auch im Moment nach das es bei dem einen Fehler geblieben ist.