ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Somethingwrong am 21. August 2018, 18:15:43
Nachtrag:
Die Wohnung liegt
(...) Im Einzugsgebiet
(...) Im räumlichen zusammenhang
(...) Außerhalb der räumlichen Zusammenhang. Sie wird vom Berechtigten dennoch überwiegend genutzt.
Warum wurde der letzte Punkt nicht angekreuzt ? Das hört sich doch nach mir an wohne weit weg und ich nutze meine Wohnung hauptsächlich.
Die Wohnung kann bei der Entscheidung über die Zusage der Umzugskostenvergütung nicht berücksichtigt werden , weil
(...) Der berechtigte unverheiratet ist und die ausserhalb des räumlichen Zusammenhangs liegende Wohnung nutzen kann.
(...) Der Soldat am Standort zum Wohnen im der Gemeinschaft verpflichtet ist.
(...) Die Wohnung ist nach Abschnitt [...] Zu berücksichtigen
Hier wurde ebenfalls kein Kreuz gesetzt. Ist meine Wohnung nun anerkannt/wird berücksichtigt oder nicht ?
Bin doch unverheiratet und nutze die Wohnung.
Ich werde daraus nicht schlau.