ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Zulu44 am 19. August 2018, 08:37:32
Mir ist also klar, das für einen Soldaten kein Kindergeld gezahlt wird...
Zitat von: Zulu44 am 19. August 2018, 08:34:29
Diesen Thread habe ich durch die Suche schon gefunden , aber es beantwortet nicht meine Frage.
Es geht explizit darum, dass der FWD als zeitliche Überbrückung vorgesehen ist, bis ein erneutes bewerben für ein Studium möglich ist.
Zitat... TASCHENGELD, VERGÜTUNG, SONSTIGE LEISTUNGEN IM FSJ
Mit welchen Leistungen können die Freiwilligen während ihres FSJ rechnen? Bekommen sie ein Gehalt, Lohn, eine Vergütung oder ein Taschengeld? Die Fragen sind wie folgt zu beantworten: Ein Entgelt bekommt der FSJ-ler nicht, denn er steht in keinem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Er arbeitet ehrenamtlich. Jedoch hat er einen Anspruch auf ein Taschengeld und viele weitere Vergünstigungen.
TASCHENGELD
Im FSJ wird ein Taschengeld gezahlt, das der Träger bzw. die Einsatzstelle festlegt. Das Gesetz sieht eine Obergrenze für das Taschengeld vor, nämlich maximal sechs Prozent der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell sind dies 381 Euro (2017). Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt