ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: vonUNDüber am 21. August 2018, 19:53:00
Urlaub ginge frühestens im Oktober wieder. Keine Panik Leute. Aber trotzdem vielen Dank für euren Hinweis.
W8TT5, ob es bei dir der 01.10. oder 01.01. wird... ich wünsche dir jedenfalls alles Gute.
Zitat von: KlausP am 21. August 2018, 09:10:45Zitat... also als aller erstes bitte NICHT kündigen bevor du etwas spruchreifes in der Hand hast. Du hast Kündigungsschutz während der Zeit ersten 4 Monate. ...
Die Aussage ist so nicht richtig. Das mit den 4 Monaten trifft nur auf Eignungsübende zu, die im Fachdienst auf Grund ihres zivilen Berufsabschlusses mit höherem Dienstgrad eingestellt werden! Diese unterliegen den Regelungen des Eignungsübungsgesetzes.
SaZ haben einen Kündigungsschutz von mindestens 6 Monaten bis maximal 2 Jahren, so lange ihre Dienstzeit auf nicht mehr als zwei Jahre festgesetzt wurde. Hier greift das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Zitat... also als aller erstes bitte NICHT kündigen bevor du etwas spruchreifes in der Hand hast. Du hast Kündigungsschutz während der Zeit ersten 4 Monate. ...