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Zitat von: LwLauch am 27. August 2018, 15:26:24
Update / Offtopic:
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Versicherungen in diesem Land ihre Mitarbeiter noch mehr zum Thema Bundeswehr schulen sollten.
Zitat von: KlausP am 22. August 2018, 14:19:45Das bezog sich auf die Kosten meiner Anwartschaft, nicht auf die medizinische Versorgung (und danke F_K für die ausführliche Erläuterung).Zitat... da ich während der Zeit der Anwartschaft ja alles aus eigener Tasche bezahlen muss ...
So'n Quatsch! In der zeit, in der die Anwartschaft läuft, sind Sie Soldat. Da zahlen Sie gar nichts, weil Sie einen Rechtsanspruch auf unentgeltliche truppenärztliche versorgung haben. Die Anwartschaft greift erst dann als 30 %-Restkostenversicherung, wenn Sie entlassen sind.
Zitat... da ich während der Zeit der Anwartschaft ja alles aus eigener Tasche bezahlen muss ...
Zitat von: Tommie am 22. August 2018, 13:54:01Damit haben Sie vollkommen recht, deshalb frage ich hier und versuche Licht ins Dunkle zu bringen. In diesem Thema bin ich ehrlich gesagt wie eine Oma, die nichts von Computer versteht und der man alles genau und dreimal erklären muss.
@ LwLauch:
Ich habe den ernsthaften Eindruck, dass Sie gerade auf keinem Auge blicken, worum es geht!
Zitat von: Tommie am 22. August 2018, 13:54:01Das ist korrekt und war auch nie im Zweifel, ob bzw. dass ich sie brauche. Darum ging es mir bei der Frage allerdings auch nicht.
1. Beide Angebote enthalten eine Komponente "Pflegepflichtversicherung" mit einem Beitrag von monatlich € 10,04. Die Versicherung benötigen Sie ohnehin, so dass die hier gar nicht Gegenstand einer Diskussion sein darf!
Zitat von: Tommie am 22. August 2018, 13:54:01Okay, jetzt wird's nämlich interessant. Ich hatte bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Ahnung, dass das teurere Angebot die große Anwartschaft sein soll. Dieses Wort fiel beim Termin mit dem Versicherungsvertreter niemals. Unter diesem Umstand sieht die Sache aber natürlich ganz anders aus, wenn es sich wirklich um die große Anwartschaft handeln sollte. Danke!
2. Wenn wir die Pflegepflichtversicherung heraus rechnen, ist das erste der beiden Angebote eine "Kleine Anwartschaft" zum Preis von monatlich € 3,39 und das zweite Angebot eine "große Anwartschaft" zum Preis von monatlich € 6,12! Der monatliche Preisunterschied beträgt also exakt € 2,73, was hochgerechnet auf eine Dienstzeit von 12 Jahren genau € 393,12 entspricht.
Zitat von: Tommie am 22. August 2018, 13:54:01Genau; wenn das so ist, s. meine Antwort zu Ihrem 2. Punkt.
3. Beide Versicherungen sind Anwartschaftsversicherungen und leisten während Ihrer Dienstzeit exakt NICHTS! Sie sind für den Eintritt in die PKV nach der Dienstzeit gedacht, die dann günstiger (bei Abschluss einer großen Anwartschaft) oder nicht so günstig (kleine Anwartschaft) ist.
Vor- und Nachteile einer großen Anwartschaft sind oft genug diskutiert worden, aber bei weniger als € 400,-- in 12 Jahren, also bei jährlich weniger als € 33,-- im jahr, wäre für mich hier doch die große Anwartschaft das Mittel der Wahl. Außerdem wissen Sie ja ohnehin nicht, ob Sie nicht irgendwann doch einmal BS werden wollen.
Zitat von: Maj a.D. am 22. August 2018, 14:00:27Danke, für mich kam es nämlich immer so rüber, als wenn er mir erzählen will, dass während meiner Dienstzeit die Bw 70% meiner Kosten für die Anwartschaft übernimmt. Ich halte jetzt nochmal Rücksprache mit meinem Vertreter, ob der Vorschlag "Beihilfe" die große Anwartschaft darstellt und wenn, dann nehme ich sie.
Die Erstattung der Beihilfe von 70% bezieht sich nicht auf den Zeitraum Ihrer aktiven Zeit, dort genießen Sie ja UTV. (Zahn-)ärztliche Kosten die über diese hinausgehen müssen von Ihnen zu 100% getragen werden. Dies trifft in der Regel nur auf Brille, Zahnersatz höherer Qualität und z.B. Leistungen wie Osteophatie oder Homöopathie, die sie freiwillig in Anspruch nehmen können.
Nach Ihrer Dienstzeit, also entweder während der Übergangsbezüge oder als Bezieher von Versorgungsbezügen, erstattet Ihnen die Beihilfe 70% der anfallenden Kosten, für die restlichen 30% benötigen Sie eine private Zusatzversicherung mit einem 30% Tarif. Wenn die PKV dann noch zusätzliche 100% Leistungen mit im Leistungskatalog hat, sind das die hauptsächlichen Unterschiede der einzelnen PKV Anbieter. Hier besteht dann mit dem Versicherungsvertreter die Wahl, was noch mit Extrakosten "dazugebucht" werden kann.
Zitat von: Maj a.D. am 22. August 2018, 13:46:10Das ist auch ein guter Hinweis, denn in diese Richtung wäre mein Plan B. Also werde ich mit der großen Anwartschaft nichts falsch machen!
Falls Sie nicht BS werden, aber anschließend Beamter im ÖD werden sollten, bringt Ihnen die Anwartschaft auch dort die gleichen Vorteile. Nur dass die Prozentzahlen etwas anders sind. Der aktive Beamte hat Anspruch auf 50% Beihilfe, die 70% Beihilfe bekommt auch er erst nach der Pensionierung.
Zitat von: LwLauch am 22. August 2018, 13:32:00
Danke, soweit war ich auch schon, hilft mir aber in meinem Fall nicht weiter bzw. nur so viel, dass ich nicht das Angebot nehme, wo über "Beihilfe" steht, sondern was billiger ist, da ich während der Zeit der Anwartschaft ja alles aus eigener Tasche bezahlen muss. Das Angebot mit der Beihilfe würde mir nichts bringen, ist nur teurer?
Zitat von: LwLauch am 22. August 2018, 13:32:00
Wieso raten hier alle zur großen Anwartschaft, obwohl es "offiziell" im angepinnten Beitrag hier heißt, dass die kleine Anwartschaft für SaZ ist und die große Anwartschaft für BS? Ich dachte eigentlich, dass das Thema hier kurz mit einer Antwort erledigt ist. (Fast) jeder hier hat doch eine Anwartschaft damals oder gerade erst abgeschlossen und kann mir sagen, welcher Tarif von den beiden auf mich zutrifft. Eine klare Antwort habe ich nämlich dazu noch nicht erhalten.
Trotzdem erstmal danke für den Tipp der großen Anwartschaft für SaZ, ich werde es mir durch den Kopf gehen lassen.
Zitat von: KlausP am 22. August 2018, 08:08:30
Ausscheidende SaZ haben, so lange sie Übergangsgebührnisse beziehen (also bis zu 5 Jahre nach DZE je nach Verpflichtungszeit) Anspruch auf Beihilfe. Das gleiche gilt für BS, die in den Ruhestand treten. Die Beihilfe erstattet bis zu 70% der Kosten für z.B. Arztrechnungen, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlungen usw. Die restlichen 30 % deckt man mit einer Versicherung bei einer PKV ab - und genau dafür sollte man eine Anwartschaftsversicherung abschließen.