Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor instfw
 - 28. November 2010, 18:18:37
Fast alles richtig was hier steht, nur eines nicht.

Nicht der DV genehmigt die Nebentätigkeit sondern der Dienststellenleiter. Also nicht der Chef sondern der Kdr. Maximal fünf Jahre Genehmigung am Stück sind möglich und bei jeder Versetzung in eine andere Diensstelle ist die Genehmigung neu zu beantragen.

GWDL'er benötigen keine Genehmigung, es ist lediglich anzeigepflichtig
Autor ulli76
 - 26. November 2010, 18:24:47
Man kann auch beim Bund einen Nebenjob mit mehr als 400€/Monat haben, darf halt nicht über die 8-Stunden-Grenze kommen. Gibt einige Kollegen, die z.B. nebenher Notarzt fahren oder KV-Dienste machen, da kommen schon mal mehr als 400€ zusammen. Muss halt zusätzlich versichtert werden etc.

Bei GWDL ist das mit dem Nebenjob auch noch anders geregelt als bei Saz/BS. Bei GWDL ist es grundsätzlich leichter. Aber genauere Auskunft kann der Spieß geben.
Autor SanSoldat
 - 25. November 2010, 21:34:27
Danke für die schnellen Antworten =). werde mein Spieß gleich am Montag mal nerven :D
Autor KlausP
 - 25. November 2010, 21:32:15
Wenn das mit den dienstlichen Erfordernissen (Übungsplatz, Wache, GvD) nicht kollidiert, ja. Und eine Begründung, dasfür nicht herangezogen zu werden, ist es nicht.
Autor bayern bazi
 - 25. November 2010, 21:31:04
wenns der kpchef erlaubt  ;D
Autor SanSoldat
 - 25. November 2010, 21:28:53
Kann man auch als Gwdl'er nach der Aga nebenbei am Wochenende arbeiten?
Autor Andi
 - 09. Oktober 2006, 07:55:42
Selbständige Tätigkeit siehe oben. Schriftstellerische Tätigkeit muss nicht genehmigt, aber wenn ich mich recht erinnere angezeigt werden.

Gruß Andi
Autor DJ
 - 28. August 2006, 14:13:30
Zitat von: Huey am 27. August 2006, 16:43:12
Das gilt für die gesamte Zeit, in der du Soldat bist..

Also auch während des Studiums....

Danke für die Information.
Mir ist schon klar, dass man vom Dienstantritt an Soldat ist, falls dein Post eine Anspielung darauf war. :)
Autor Huey
 - 27. August 2006, 16:43:12
Das gilt für die gesamte Zeit, in der du Soldat bist..

Also auch während des Studiums....
Autor DJ
 - 27. August 2006, 16:31:16
Mal eine Frage an alle Soldaten:

Wie sieht es während dem Studium aus?
Ich bewerbe mich als Sanitätsoffizier, wenn das klappt, 6 Jahre Studium.
Einmal die Woche als Ausgleich jobben tut mir gut.
Gilt das auch für die Zeit während des Studiums?
Danke. :)
Autor Brago
 - 22. August 2006, 23:26:24
Sehr schön.

Danke für die Auskünfte
Autor madu
 - 22. August 2006, 08:03:19
Zitat von: Brago am 21. August 2006, 20:04:36
Gilt das selbe auch für Zinseinkünfte?

z.B. wenn ich mein Auslandsgeld in Aktien anlege und gewinne mache.

da freut sich lediglich das finanzamt...  ;D
Autor schlammtreiber
 - 22. August 2006, 07:53:57
Natürlich nicht, Dein Vermögen ist Privatsache.
Autor Brago
 - 21. August 2006, 20:04:36
Gilt das selbe auch für Zinseinkünfte?

z.B. wenn ich mein Auslandsgeld in Aktien anlege und gewinne mache.
Autor wolverine
 - 15. August 2006, 15:04:16
Die Verdienstobergrenze von 400,- kommt aus dem Steuer- bzw. Sozialrecht. Darüber müssen für den Nebenjob Sozialabgaben gezahlt werden und dadurch wird er meistens unattraktiv.
Für die Bw zählt die Stundenbegrenzung von 8 Std/Woche.
Ausserdem darf der Nebenjob natürlich nicht mit dienstlichen Pflichten kollidieren (z. B. Arbeit in einem Betrieb bei der Auftragssuche, der auch um die Bw als Kunden wirbt).