Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor didi62
 - 12. März 2020, 16:38:27
Zitat von: L T am 12. März 2020, 14:40:18
Ich weiß es ist schon etwas her, aber da ich selbst gerade am Recherchieren bin, bin ich
auf diesen Thread gestoßen.

Das mit den Übergangsgebührnissen und der Höchstgrenze ist richtig.

Allerdings gibt es eine Mindestbelassungsgrenze von 20 Prozent deiner Übergangsgebührnisse, die du in jedem Fall ausgezahlt bekommst.
#
Stimmt so pauschal nicht.
Es besteht ein Anspruch auf 20 Prozent Mindestbelassung, sofern die Besoldungsgruppe als Soldat höher war als die Besoldungsgruppe (oder Vergleichbar, z.B. bei Arbeitnehmern) aus der neuen Verwendung.




Siehe :  § 53 Abs 1 SVG  bzgl. der Ausführungen wenn ein Verwendungseinkommen im ÖD bezogen wird


Autor L T
 - 12. März 2020, 14:40:18
Ich weiß es ist schon etwas her, aber da ich selbst gerade am Recherchieren bin, bin ich
auf diesen Thread gestoßen.

Das mit den Übergangsgebührnissen und der Höchstgrenze ist richtig.

Allerdings gibt es eine Mindestbelassungsgrenze von 20 Prozent deiner Übergangsgebührnisse, die du in jedem Fall ausgezahlt bekommst.
Autor LwPersFw
 - 25. August 2018, 15:56:31
Sie zitieren doch die Regelung

"Im Endeffekt dürfen die Brutto-Übergangsgebührnisse und das zusätzliche Brutto-Erwerbseinkommen zusammen nicht über der vorher bestimmten Höchstgrenze liegen..."

Ergo... es gibt nicht mehr als die Höchstgrenze.

Da das BVA für die Anwendung des 53 zuständig ist... würde ich mir nur von dort rechtssichere Auskunft geben lassen.


Was sich der Gesetzgeber zur Ruhensregelung denkt... siehe Anhang... vor allem die letzte Seite ... Antwort der Bundesregierung zum Vorschlag des Bundesrates... diese abzuschaffen...

"Hierdurch würde dem Grundsatz, dass die Versorgung aus öffentlichen Mitteln nicht über eine angemessene Höhe hinaus gewährt werden darf, widersprochen werden. Die strikte Einhaltung dieses Grundsatzes ist auch aufgrund der derzeitigen Haushaltslage dringend geboten."
Autor Jupiter
 - 25. August 2018, 13:30:39
Grüße, nach nochmaligem Lesen meiner Ausführung, finde ich die eigentlich sehr verständlich, daher weiß ich gerade nicht wie du auf das mit dem 'gleichzeitig Soldat und Beamter auf Probe/Widerruf' kommst.

Ich schildere es noch mal etwas ausführlicher, auch wenn es darum eigentlich gar nicht geht.

Ich bin A8z im Fachdienst. Ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker und x Jahre zivil-verwertbare Berufserfahrung, da meine Dienstelle nicht von der BWI betreut wird. Heißt konkret: Wir administrieren Server, Clients (Linux, Windows, Mac) und das komplette Netzwerk alles selber ("Grüne Fachtechnik"). Ich selber bin Client-Administrator und für Software Paketierung, OS Deployment, Software Deployment, Patch Management u.a. verantwortlich.

Ich bin mittlerweile im Vollzeit-BFD-Anspruch und studiere (vom BFD gefördert) Informatik.

Da ich mich gegen den BS entschieden habe, aber im ÖD bleiben möchte, interessiere ich mich für eine freie Stelle (ziv.) bei uns im Bereich (die aber bisher noch nicht ausgeschrieben wurde). Ja, bei den Arbeitnehmern gibt es den "Gehobenen Dienst" nicht, da heißt es dann eben Laufbahngruppe 2.1.  Ich habe den Begriff synonym verwendet. Ich denke aber nicht, dass wir uns daran aufhängen müssen.

Das mit dem Beamten auf Probe war tatsächlich falsch, gemeint war der Beamte auf Widerruf. Pardone.

Bei der Sache mit dem Vorbereitungsdienst möchte ich dir sogar widersprechen. Ich kenne aus eigener Erfahrung dermaßen viele Fälle, wo das nicht so war, dass ich mir meiner Aussage ziemlich sicher bin. Das mag daran liegen, dass wir hier nicht von Verwaltungsbeamten reden, sondern von tech. Beamten, aber auch darum geht es in meinem Fall nicht.


Es geht einzig und alleine darum: Wenn ich nach meinen 12 Jahren ausscheide und dann eine Stelle im ÖD kriege, z.B. Entgeldgruppe E10 oder höher, entsprechend meiner Qualifikation und Berufserfahrung, dann ist mein Brutto direkt so hoch, dass ich weit über der "Höchstgrenze" der Ruhensregelung liege und demnach nicht einen Cent an Übergangsgebührnissen kriegen dürfte, korrekt?

@JLo, dein Beitrag verstehe ich leider mal so überhaupt gar nicht, hast du deine eigene Quelle überhaupt geprüft?

.. E 10 ..                1                 2                  3        4                  5        6
Grundgehalt:   3056.61 €    3380.51 €    3635.65 €    3890.80 €    4375.54 €    4490.35 €
Brutto gesamt:   3056.61 €    3380.51 €    3635.65 €    3890.80 €    4375.54 €    4490.35 €
Netto gesamt:   1886.81 €    2043.59 €    2160.55 €    2273.46 €    2495.16 €    2549.97 €

4375€, genau wie ich es gesagt habe.

Das ich meine Erfahrungsstufe 5 bei einem Wechsel in den TVÖD mitnehme, habe ich übrigens nicht schriftlich. Ich kann da nur die Erfahrung anderer Kameraden zurückgreifen. Die Jahre als Soldat sind bei allen voll angerechnet worden.

Leider ist das bei den meisten schon ein paar Jährchen her oder die Leute arbeiten mittlerweile woanders, sodass ich niemanden im direkten Richten einfach darauf ansprechen kann, ob dessen Übergangsgebührnisse "damals" ab der Höchstgrenze der Ruhensregelung abgeschnitten wurde. Viele haben auch den E-Schein genutzt um sich direkt als Beamte auf Widerruf übernehmen zu lassen. Bei denen sind die Übergangsgebührnisse bekanntermaßen vollständig gestrichen worden, wodurch sie für mich als Ansprechpartner leider entfallen.


Der Tipp mit der BVA ist gut und richtig, ich dachte ich finden vielleicht noch jemanden, der aus erster Hand erzählen kann, wie es bei ihm gelaufen ist.
Autor JLo
 - 24. August 2018, 14:43:09
Wo hast Du diese Zahlen her?
Schau mal hier: Berechnung TVÖD
Dann wirst Du sicherlich merken, dass ein Angestellter im ÖD nicht so viel verdient.  :-[ Zudem benötigst Du für die E10 mindestens einen Techniker.
Autor Nachtmensch
 - 24. August 2018, 14:07:16
Aus meiner Sicht verwechselst du Äpfel mit Birnen.
Versuchen wir mal ein wenig Licht reinzubringen.
Bei den Tarifbeschäftigten gibt es keinen mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Den gibt es nur bei den Beamten und somit ist das auch nur bedingt vergleichbar.
Das gleichzeitige innehaben von Soldatenstatus und Beamter auf Probe ist meines Wissens nach nicht möglich. Denn es wird immer davon abgeraten die Ernennungsurkunde zum Beamten auf Probe anzunehmen, wenn man noch Soldat ist. Danach erlischen deine kompletten Ansprüche gegenüber der Bundeswehr. Du kannst nur Soldatenstatus haben oder Beamtenstatus. Das einzige was möglich ist, ist Soldatenstatus und Beamter auf Widerruf. Aber wenn du Beamter auf Widerruf bist, dann bekommst du Anwärtergehalt und kein A9 oder was auch immer. Um die Laufbahnbefähigung zu erhalten muss ein Vorbereitungsdienst absolviert werden, der dauert im gehobenen Dienst drei Jahre. Deshalb sind deine Vergleiche mit A9 oder A10 nicht zielführend, weil sie in der Praxis so nicht vorkommen werden. Ich gehe davon aus, dass du nicht als Beamter auf Probe eingestellt wirst, weil dir dafür die Voraussetzungen fehlen.
Als Tarifbeschäftigter brauchst du keine Laufbahnbefähigung mit Vorbereitungsdienst, sondern wirst direkt nach deiner auszuführenden Tätigkeit eingruppiert. Da wundert es mich auch, dass dir die Erfahrungsstufe 5 zuerkannt wird. Hast du das schon schriftlich? Denn grundsätzlich, ich mag mich irren, brauchst du gleichwertige Berufserfahrung und dieses bedeutet, du musst mit deinem Abschluss Berufserfahrung gesammelt haben.
Ich kann dir nur raten, rufe beim BVA an und lasse dir das genau erklären.
Autor Jupiter
 - 24. August 2018, 13:38:14
"ob ich meine letztes Jahr DZ (mit Vollzeitanspruch BFD) nicht mit einer Dienstzeitverkürzung abkürze" - Fehlerteufel.

Noch eine Anmerkung: Wenn man als Beamter auf Probe (A10/5, (oder A9/5?)) übernommen werden würde, lägen das Brutto bei "nur" 3800€, aber das Netto bei 2900€ und damit 500€  über den Bezügen von einem E10/5'er.
D.h. als Beamter kriegste mehrere hundert 100 mehr Netto und dann noch die Übergangsgebührnisse, weil das Brutto viel niedriger ist. Wenn das wirklich so sein sollte, wäre das ein krasser Verstoß gegen die Gleichbehandlung, aus meiner Sicht.
Autor Jupiter
 - 24. August 2018, 13:06:14
Grüße,

gleich vorab: Ja das Thema wurde x-mal diskutiert, aber nie mit einem Ergebnis abgeschlossen. Vielleicht findet sich ja mal jemand, der aus 1. Hand erzählen kann, wie es gelaufen ist?

Folgender Fall, ich bin HptFw A8z/5 am Ende der Dienstzeit. Ich habe mich während des Dienstes entsprechend weiterqualifiziert und schiele nach der DZ auf einen Posten (zivil) im gehobenen Dienst. Einstellung wäre TVÖD E10 in Erfahrungsstufe 5.

Die Regelung besagt:

"Im Endeffekt dürfen die Brutto-Übergangsgebührnisse und das zusätzliche Brutto-Erwerbseinkommen zusammen nicht über der vorher bestimmten Höchstgrenze liegen. [...] Die mögliche Höhe berechnet sich danach, ob die Summe der Übergangsgebührnisse und des zusätzlichen Einkommens aus der Verwendung im öffentlichen Dienst größer ist als das Grundgehalt in der Endstufe der Besoldungsgruppe als SaZ (inkl. Zulagen, Familienzuschläge etc.) oder das 1,5-fache der Dienstbezüge der Endstufe der Besoldungsstufe A4 übersteigt. Ist dies der Fall, werden die Übergangsgebührnisse gekürzt." Quelle: https://www.dienstzeitende.de/dze-abc/ruhensregelung-165/#goto

A8z Endstufe bedeutet: ~3500€ Brutto, A8z/8 verheiratet.  Selbst mit 2 Kindern wäre nur knapp 3800€
A4 Endstufe x 1,5 = 2609 x 1,5 = ~3910€

Als Hauptfeld ist für mich die Höchstgrenze also ~3910€ Brutto, danach werden die Übergangsgebührnisse gekürzt.

Eingestellt wird auf E10/5. Da liegt das Brutto bei stolzen 4375€ Brutto.

Nach Adam Riese würde ich mit diesem Brutto also weit über der Höchstgrenze liegen ... Bedeutet das entsprechend, dass ich 0€ Übergangsgebührnisse kriege?  :o

Das wäre ja saukrass. Da könnte ich mir ja sogar überlegen, ob ich meine letztes Jahr DZ (mit Vollzeitanspruch BFD) nicht mit einer Dienstzeitverkürzung  abkürze und vorzeitig in den öffentlichen Dienst wechsel.  Finanziell hätte ich ja dann ja 0 Einbuße, wenn ich eh keine Übergangsgebührnisse kriege. Das Ausscheidergeld bleibt auch nach altem Recht bei dem 6-fachen.

Kann mir irgendwer sagen, ob ich auf dem Holzweg bin?

Ich hoffe ich irre mich  :P