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Zusammenfassung

Autor BWNeuling_95
 - 10. September 2018, 17:55:17
So, es geht los.

Freitag, CAT-Testung.
Laut der Karriereberatung soll dann auch zügig eine Rückmeldung bzw. eine Einladung zum AcFüKrBw erfolgen.

Ich bin gespannt und freue mich auch schon ein bisschen!
Autor BWNeuling_95
 - 26. August 2018, 10:48:55
Zitat von: KlausP am 26. August 2018, 10:26:53
Zitat von: Julikingston199 am 26. August 2018, 09:34:55
@KlausP

Zu finden im Bayerischen Hochschulgesetz.

Bayerisches Hochschulgesetz Art. 43 Absatz 3:
,,Durch das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs wird die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen

Danke. Gilt das dann nur für Bayern oder wird das bundesweit anerkannt?

Das ist in allen Landesgesetzen irgendwo verankert. In NRW ist es die Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (GlVO)

Dort steht in Paragraf 5:

"Dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertige Bildungsnachweise sind

1. das Zeugnis einer staatlichen Abschlussprüfung oder einer Hochschulabschlussprüfung an einer Universität, das nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde,

2. das Zeugnis einer staatlichen Abschlussprüfung oder einer Hochschulabschlussprüfung an einer Fachhochschule, das nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben würde,.."

Autor Julikingston199
 - 26. August 2018, 10:48:31
@KlausP

Das ist eine gute Frage, aber ich denke schon.
Dazu müsste man die Hochschulgesetze der entrsprechenden
Länder begutachten.

Es könnte sonst sein, dass dann die entsprechenden Unis, in diesen
Ländern, dann eben nicht zur Wahl stehen.
Autor KlausP
 - 26. August 2018, 10:26:53
Zitat von: Julikingston199 am 26. August 2018, 09:34:55
@KlausP

Zu finden im Bayerischen Hochschulgesetz.

Bayerisches Hochschulgesetz Art. 43 Absatz 3:
,,Durch das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs wird die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen

Danke. Gilt das dann nur für Bayern oder wird das bundesweit anerkannt?
Autor BWNeuling_95
 - 26. August 2018, 10:22:08
Ich berichte auch gerne, sobald es was "berichtenswertes" gibt. Ich bereite mich viel auf den CAT vor und nutze dafür fast alles was Hesse/Schrader veröffentlicht haben. Mein Karriereberater meint wohl, der Test sei so einfach, darauf muss man sich nicht vorbereiten, aber ich möchte unbedingt ins AcFüKrBw eingeladen werden. Die SanOA Laufbahn wäre einfach mein Traum und ich könnte mein Prä-Abitur-Ich dafür köpfen, das so leicht genommen zu haben. Ich hoffe, die Auswähler*innen sehen meine Entwicklung...Naja, wir werden sehen. :)

Ich schätze mal, dass ich Ende nächster Woche alle Dokumente zusammen habe, so dass ich dann zum Vortest kann. Statt meines 2. BA-Zeugnisses kann ich gerade leider nur eine Notenübersicht liefern, aber das muss wohl erstmal reichen, da das Zeugnis noch 6-8 Wochen dauert...

Nur damit zumindest mein Bildungsbackground auch komplett ist: Ich beginne jetzt auch mit einem Master, welchen ich dann aber, sollte ich genommen werden, abbrechen werde.

Bis dahin!
Viel Erfolg dir Julikingston199
Autor ulli76
 - 26. August 2018, 09:56:23
Wir würden uns über ausführliche Erfahrungsberichte- gerade bei ungewöhnlichen Bildungwegen- freuen.
Oder auch mal Berichte über exotische Verwendungen ("Was macht eigentlich ein....")
Autor Julikingston199
 - 26. August 2018, 09:34:55
@KlausP

Zu finden im Bayerischen Hochschulgesetz.

Bayerisches Hochschulgesetz Art. 43 Absatz 3:
,,Durch das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs wird die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen
Autor KlausP
 - 26. August 2018, 09:12:07
In welchem Bildungsgesetz steht das denn?
Autor Julikingston199
 - 26. August 2018, 08:30:36
Ja, das stimmt. Ich kann ja berichten, sofern ich
eine Antwort erhalten habe :)
Autor BWNeuling_95
 - 26. August 2018, 08:02:10
Zitat von: Julikingston199 am 26. August 2018, 00:23:31
Ok, dann bin ich ja mal gespannt wie das bei mir ist,
denn ich habe die allg. Hochschulreife erst durch das Studium
erlangt.  :)

So weit ich das verstanden habe, erlangt man die allg. Hochschulreife aber mit dem Bachelor. Müsste dann nicht diese Note zählen? Zumindest nach dieser Denkweise?
Autor Julikingston199
 - 26. August 2018, 00:23:31
Ok, dann bin ich ja mal gespannt wie das bei mir ist,
denn ich habe die allg. Hochschulreife erst durch das Studium
erlangt.  :)
Autor BWNeuling_95
 - 25. August 2018, 23:34:47
Zitat von: Julikingston199 am 25. August 2018, 23:22:38
Erstmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Das mit dem Verwenungszweck habe ich verstanden.

@BWNeuling_95 Haben Sie die allgemeine Hochschulreife mit dem Abitur oder mit
ihrem Bachelor erlangt, denn Letzeres ist bei mir der Fall.
Aber trotzdem verwunderlich, dass man Sie nach Ihren Bachelorabschlüssen zu einem
Vorerst einlädt, denn meines Erachtens ist das Erreichen dieses Abschlusses wesentlich
schwieriger, finden Sie nicht?

Ich habe die allg. Hochschulreife erlangt. Ich finde auch, dass statt meinem Abi-Schnitt eher meine BA-Note zählen sollte. Der Berater meinte aber, alle deren Abi-Schnitt schlechter als 1,6 ist, müssen in den Vortest. Also gehe ich in den Vortest...

Naja, ist ja auch kein Beinbruch. Hätte ihn ja eh ablegen müssen.
Autor Julikingston199
 - 25. August 2018, 23:22:38
Erstmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Das mit dem Verwenungszweck habe ich verstanden.

@BWNeuling_95 Haben Sie die allgemeine Hochschulreife mit dem Abitur oder mit
ihrem Bachelor erlangt, denn Letzeres ist bei mir der Fall.
Aber trotzdem verwunderlich, dass man Sie nach Ihren Bachelorabschlüssen zu einem
Vorerst einlädt, denn meines Erachtens ist das Erreichen dieses Abschlusses wesentlich
schwieriger, finden Sie nicht?
Autor BSG1966
 - 25. August 2018, 16:41:24
Zitat von: Julikingston199 am 25. August 2018, 11:03:48
Dann nehmen wir nochmal mein Beispiel. Angenommen man würde mich aufgrund meiner Vorkenntnisse gerne in einem Forschungsinstitut einsetzen.

Nun folgende Frage: Inwieweit kann ich meine Verwendung beeinflussen?

Konkret: Angenommen ich würde lieber als Arzt praktizieren, statt Forschung zu betreiben, inwiefern wird das berücksichtigt, oder habe ich da kein/kaum Mitspracherecht.

Ich denke wie schon geschrieben wurde, das Szenario dass Sie forschen statt heilen "müssen" ist eher unwahrscheinlich.

ABER. Dennoch ist das ganze kein Wunschkonzert.

Wenn Sie lieber nach Hamburg statt Berlin wollen, dann können Sie sich das wünschen und man wird versuchen darauf Rücksicht zu nehmen - am Ende kann es aber trotzdem Berlin werden.

Und wenn Sie lieber Neurochirurg als Allgemeinmediziner werden wollen, dann kann es sein dass Sie am Ende doch Allgemeinmediziner werden.

Das oberste und entscheidende Kriterium ist die dienstliche Notwendigkeit. Weitere Kriterien sind Härtefälle, Familie usw usw.. Überdurchschnittliche Leistungen sowie persönliches Engagement schaden grundsätzlich nicht.

Kurz und gut: Wenn Sie vollkommen frei tun und lassen wollen wonach Ihnen gerade ist, dann ist die Bundeswehr unter Umständen nicht die richtige Adresse.

Autor BWNeuling_95
 - 25. August 2018, 16:05:04
Hallo :)
Kurz zu mir: Ich bin 22, habe 2 Bachelorabschlüsse mit 1,2 und bewerbe mich nun auch für die SanOA Laufbahn mit Humanmedizinstudium. Mein Abitur war leider nicht so der Hammer. Vortest ist in ca. 2-3 Wochen, warte noch auf Dokumente und dann gucken wir weiter. :) Bin gespannt, wie weit ich komme.