ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 02. September 2018, 21:26:29
Ich sprach von "unbedingt benötigt", nicht von "nice to have".
Zitat von: DeltaEcho am 02. September 2018, 22:53:19
Rechnungen der LHD Shop (oder wie die jetzt heißt), ASMC & Co, Uniformschneiderein wurden bei mir in den letzten 10 Jahren anstandslos bei verschiedenen Finanzämtern akzeptiert. Gerade wenn die Steuererklärung über einen Steuerberater gemacht wird.
Zitat von: KlausP am 02. September 2018, 21:26:29Der TE wollte wissen, was er absetzen kann. Das FA wird im Normalfall nicht untersuchen, was "unbedingt benötigt" wird. In diesem Fall dürfet auch kein Schreibzeug, Kalender etc. abgesetzt werden, da der Soldat dieses schließlich auch bekommen kann. Auch ein PC dürfte dann nie abgesetzt werden, denn "unbedingt" braucht den kaum ein Soldat für dienstliche Zwecke.
Ich sprach von "unbedingt benötigt", nicht von "nice to have".
Zitat von: KlausP am 02. September 2018, 21:16:42Na da gibt es schon einiges, was dass Leben als Soldat einfacher macht. Außerdem ist es einen Versuch wert. Wenn das Finanzamt z.B. der Meinung ist, der besonders kälteisolierende Schlafsack (oder andere Gegenstände) ist nicht erforderlich, weil der Soldat ja vom Dienstherrn schon einen Schlafsack gestellt bekommt, dann wird es das Teil schon nicht anerkennen.
Dann definieren Sie doch bitte mal, welche Ausrüstungsgegenstände der Soldat unbedingt zu seiner Auftragserfüllung braucht und die ihm nicht dienstlich bereitgestellt werden. Mir fällt da nämlich nichts ein.
Zitat von: KlausP am 02. September 2018, 20:20:11So pauschal ist die Aussage nicht richtig.
... Ausrüstungsgegenstände dürfte das Finanzamt nicht anerkennen, warum auch?