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Autor KlausP
 - 13. April 2021, 21:50:17
Außerdem würde ich keine Antwort erwarten. Der TE war seit Oktober 2018 nicht mehr im Forum angemeldet.
Autor Andi8111
 - 13. April 2021, 21:48:20
Es nutzt NICHTS, andere zu fragen, ob etwas geklappt hat, denn das ist IMMER eine INDIVIDUELLE Entscheidung.
Autor Alex1520
 - 13. April 2021, 21:37:51
Was ist daraus geworden? Könntest du deinen Antrag zurück ziehen?
Autor Ralf
 - 10. September 2018, 07:33:42
Klar kann man seine Bereitschaft zur Förderung zurückziehen. Damit findet keine Förderung mehr statt und du wirst in der Laufbahn Fachunteroffiziere weiter verwendet bis zum Ende deiner derzeit festgesetzten Dienstzeit. Eine Verwendung in der Lfb MschTrD ist aufgrund des Dienstgrades nicht mehr möglich.
Autor Rotenburg95
 - 10. September 2018, 07:19:04
Spieß im Führungskommando
Autor KlausP
 - 10. September 2018, 07:16:31
ZitatAlso mir wurde grade gesagt ...

Von wem "gesagt"? GeZi-Soldat? GrpFhr? "Kumpel" aus 'ner anderen Einheit? PersFw? KpFw? ...
Autor Rotenburg95
 - 10. September 2018, 07:08:42
Also mir wurde grade gesagt das ich jederzeit meinen FA zurück ziehen kann aber ich dann keinen Anspruch auf den Standort mehr habe und ich Stufenweise verlängert wurde da bei mir nun 30.09.2020 und nicht wie vorher 30.09.19 steht also müsste ich noch 2 Jahre zuende machen.
Autor Tommie
 - 04. September 2018, 07:26:31
Zwei Anmerkungen:

1. Uns wurde damals in der Grundausbildung beigebracht, was man zurückziehen kann :D ! Anträge sind es leider nicht, die werden höchstens widerrufen ;) !

2. Sie sind als Uffz (FA) nicht mehr in der Laufbahn der Mannschaften, daher gilt das von "F_K" gesagte in vollem Umfang und Sie haben damit Pech gehabt!
Autor KlausP
 - 03. September 2018, 08:35:20
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag und warten Sie das Ergebnis ab. Abercrechnen Sie nicht unbedingt mit einer Entscheidung in Ihrem Sinne.

Zitat von: Rotenburg95 am 03. September 2018, 08:06:28
Hab nun schon öfter gehört das es möglich sein soll den FA zurück zu ziehen solang wie man noch kein Feldwebel ist. Würde nur gerne wissen ob da was drang ist..

Dann fragen Sie doch diejenigen mal, die diese Parole rausgehauen haben.
Autor F_K
 - 03. September 2018, 08:33:41
Du bist schon Uffz - eine Rückführung in die Laufbahn der Mannschaften ist damit ausgeschlossen.

Ein Rücktrittsrecht liegt ebenfalls nicht mehr vor.

Dir bleibt nur, ggf. einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen - der aber vermutlich wegen dienstlicher Notwendigkeit abgelehnt werden wird.
Autor Rotenburg95
 - 03. September 2018, 08:06:28
Hab nun schon öfter gehört das es möglich sein soll den FA zurück zu ziehen solang wie man noch kein Feldwebel ist. Würde nur gerne wissen ob da was drang ist..
Autor Rotenburg95
 - 03. September 2018, 08:00:03
Guten Tag,
ich bin Uffz FA SaZ 14 war vorher Mannschafter SaZ 4 und hab als Hauptgefreiter nach 2 1/2 Jahren meinen FA Antrag gestellt. Würde gern mal wissen ob es möglich ist den FA zurück zu ziehen und das eine Jahr was mir in der Mannschaftslaufbahn übrig bleibt noch zuende mache als Uffz und dann raus gehen kann und mein 1 Jahr Bfd bekomme.
Bitte um Hilfe.