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ZitatBekommt dann die Bundeswehr nicht eh vom Anwalt auch ein schreiben?
ZitatEin zusätzliches Diszi haben Sie hier ebenfalls nicht zu erwarten, dass nach meiner Ansicht es am disziplinarischen Überhang fehlt. Ein Dienstvergehen ist nicht erkennbar, etwas anderes wäre es, wenn Sie einen Dienstführerschein hätten.
ZitatEine Meldepflicht besteht aber auch nicht bei Straftaten (alte Regel: niemand muss sich selbst belasten)
Zitat von: HakunaMatata am 05. September 2018, 14:24:33
Und wenn das ganze eine Straftat ist? Ich habe den ja abgenommen bekommen weil ich im Fahrverbot gefahren bin. Auch wenn es nur 1 km ist.
Bekommt dann die Bundeswehr nicht eh vom Anwalt auch ein schreiben?
ZitatEine Meldepflicht besteht aber auch nicht bei Straftaten (alte Regel: niemand muss sich selbst belasten)
Zitatbzw. Ohne gefahren bin (straftat)
Zitat... bzw. Ohne gefahren bin ...