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Autor schlammtreiber
 - 16. August 2006, 08:27:38
Im Normalfall wird der Grundwehrdienst als erledigt betrachtet, wenn er bereits in einem anderen NATO-Land abgeleistet wurde.

Bezüglich einer Verpflichtung von Personen, die bereits in anderen Armeen gedient haben, verhält sich die Bw zuweilen etwas "zickig"...
Autor Simon
 - 14. August 2006, 18:09:52
Grundwehrdienst muss in diesem Fall wohl nicht nachgeholt werden, da selbst Menschen die aktuell sowohl die Deutsche wie auch die Türkische Staatsbürgerschaft besitzen nur in einem der beiden Länder Grundwehrdienst leisten.

Könnte es Probleme geben? Ja, weil die Bundeswehr durchaus zur Kenntniss nimmt, wenn jemand die Deutsche Staatsbürgerschaft erst seit kurzem hat, was nicht heißt das es generell zur Ablehnung fuehrt, aber es koennte eben.
Autor Burak87
 - 14. August 2006, 16:54:50
Guten tag,

Meine frage:

Ich will meinen grundwehrdienst in der türkei machen
und sobald mein grundwehrdienst zu ende is werde ich
mich um einen deutschen pass bemühn damit
ich in deutschland Saz werden kann


Muss ich in deutschland den gwd nachholen ?

Könnte es zu irgentwelchen problemen kommen ?

mfg Burak87



-orasi ana kucagi degil ,asker ocagi!-