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Autor S1NCO
 - 07. September 2018, 16:04:27
Ich schweife als Ergänzung mal kurz in das Heer ab.
In den Feldwebel- und Unteroffizieranwärterbataillonen durchlaufen ja FA´s und UA´s gemeinsam ihre Hochwertausbildung.
Für die UA´s ist dies ihre Laufbahnnote.
Für die FA´s nicht. Für diese erfolgt die Laufbahnprüfung erst in Delitzsch.

Außer man ist aufgrund seiner zivilberuflichen Qualifikation schon als UmP eingestiegen. Dann stehen lauter sieben auf den Lehrgangszeugnis.
Autor 200/3
 - 07. September 2018, 09:48:15
Check, klingt logisch, merci. Meine ZAW ist nun auch schon ein paar Jährchen her, hatte nicht mehr im Kopf wie sich das mit den UAs damals verhalten hat.
Autor Tommie
 - 07. September 2018, 09:43:03
Für den Feldwebelanwärter ist der Dienstgrad "Uffz (FA)" nur ein Meilenstein in seiner Laufbahn, den er erreicht, wenn bis dorthin nichts "schief gegangen" ist. Für den Unteroffiziersanwärter ist das eine ganz andere Marke ;) ! Deswegen, ... ja, der UA braucht eine Prognose, der FA nicht!
Autor 200/3
 - 07. September 2018, 09:37:00
Da muss ich doch mal interessehalber ganz blöd fragen:
Der Anwärter UoP braucht die Prognose während der ZAW um zum Unteroffizier ernannt zu werden und der Anwärter UmP nicht? Ich wurde damals als Wiedereinsteller aufgrund Vordienstzeit (22 Monate) quasi sofort nach Dienstantritt vom HG(FA) zum U(FA) ernannt.
(Bin grad nicht im Dienst und hab daher keinen Zugriff auf Intranet und Vorschriften)
Autor S1NCO
 - 07. September 2018, 07:52:06
Du wirst zum HG UA befördert werden, bei positiver Prognose während deiner ZAW wirst du dann zum Uffz befördert.
Autor Tommie
 - 07. September 2018, 06:54:08
Mal abgesehen davon, dass die erwähnte Regelung eher bei Reservisten angewandt wird als bei aktiven Soldaten, benötigen Sie eine Dienstzeit von 12 Monaten, um überhaupt Hauptgefreiter werden zu können! Diese Voraussetzung ist bei Ihnen demnach zwei Monate nach Ihrer Wiedereinstellung erfüllt. Ich würde einfach mal abwarten, was passiert ;) !
Autor JLo
 - 07. September 2018, 06:31:42
ZitatVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 9 Beförderung der Mannschaften im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit

(1) Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.
zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.
zum Hauptgefreiten nach zwölf Monaten,
4.
zum Stabsgefreiten nach 36 Monaten und
5.
zum Oberstabsgefreiten nach 48 Monaten.
Die Beförderung zum Oberstabsgefreiten setzt außerdem eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens sechs Jahren voraus.
(2) Die Dienstgrade Obergefreiter, Hauptgefreiter und Stabsgefreiter müssen nicht durchlaufen werden.

Da steht es ganz klar.
Autor Wüstensand
 - 06. September 2018, 22:49:01
Bei meiner ZAW 2011 wurden mehrere OG's nach Ablauf der 12 Monate noch zu HG's befördert. Ebenso auf dem FL und auf dem OL. Von daher würde ich mit einer Beförderung rechnen.
Autor KillBurn93
 - 06. September 2018, 21:31:02
In der Soldatenlaufbahnverordnung ist eine Beförderung zum HG nicht vorgesehen. "Die Mannschaftsdienstgrade ab dem Dienstgrad Obergefreiter brauchen nicht durchlaufen werden."
Autor Fel25ix
 - 06. September 2018, 21:15:17
Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,

ich hätte eine Frage zu meiner Beförderung. Ich habe vom 01.10.2016 bis zum 31.07.2017 meinen Fwd absolviert und bin als OG raus. Nun habe ich vor 2 Monaten meine Unteroffizierslaufbahn begonnen und wollte fragen, ob oder wann ich befördert werde. Meine ZAW werde ich am 01.04 nächsten Jahres beginnen. Danke schon mal im Voraus für die Antworten.