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Autor Ralf
 - 07. September 2018, 19:22:16
Die Eignung bleibt grundsätzlich bestehen. Die erneut zu durchlaufenden Schritte legt das ACFüKrBw individuell fest.
Autor mcxreflex
 - 07. September 2018, 14:51:59
Grüßt euch,

folgende Situation:

Ich war Mitte 2017 in Köln und habe dort meine Offiziers- und Studieneignung erhalten. Wurde entsprechend für Juli 2018 eingeplant. Habe meinen Dienst angetreten, wurde aber wegen einer Verletzung kurz vor Dienstbeginn, dann für 6 Monate dienst- und verwendungsuntauglich geschrieben und somit nicht zum SAZ ernannt. Nun wurde meine Bewerbung aufgrund dessen nachträglich abgelehnt.

Sobald der gesundheitliche Mangel abgestellt ist, soll ich mich wieder über den Karriereberater neu bewerben.

Muss ich dann das ganze Prüfungsprozedere noch einmal durchlaufen oder greift hier auch der Umstand, dass die Offizierseignung zwei Jahre gültig ist?

Mit besten Grüßen

mcxreflex