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Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. September 2018, 23:35:22
Die Leistungsgrenze 1.5 kW (früher 1.2 kW) hat nicht zwingend mit dem Energieverbrauch, sondern mit der Installation und Absicherung zu tun. Viele Bestandsbauten haben in der Regel im Unterkunftsbereich nur wenige Stromkreise, wo dann eine Vielzahl Räume/Steckdosen abgesichert ist, so dass man eben nicht an jeder gleichzeitig Dose die volle Leistung abnehmen kann. Raumweise oder gar steckdosenweise Absicherungen sind wenn, nur in ertüchtigten Bauten oder Geschäfts-/Dienstzimmern zu finden.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. September 2018, 23:35:22Gibts da ein Erklärung zu, die nicht der Physik widerspricht? Bislang war es so, dass sich die Aufheizzeit unterscheidet, nicht aber der Energieeintrag in das Wasser.
Der verbotene Wasserkocher mit 2 kW würde z.B. sogar weniger Energie benötigen als das vor sich hinköchelnde 500 W Exemplar, da es in der langen Zeit der Erwärmung mehr Wärme abgibt als das schnell aufheizende Stärkere.
Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 15:05:58
Ich habs, der Kasernenkommandat regelt das über die Brandschutzordnung.
"Das Anschließen privater elektrischer Kleingeräte mit einer Nennleistung bis 1500 Watt ist nicht genehmigungspflichtig und ohne Kostenerstattung erlaubt (Zentralvorschrift A1-1800/0-6570, 10.4)."
Mehr wollte ich gar nicht.
Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 14:45:59Zitat von: Gummy Bear am 11. September 2018, 14:15:07
Das ist eine Einstellung die ich mal als tendenziell eigensinnig bezeichnen würde - es gibt auch andere Ausdrücke dafür ...
Ja klar, ich lade mein Handy im Dienst, damit bin ich automatisch Reichsbürger und lehne die Bundesrepublik Deutschland ab.
Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 14:45:59
Danke für die Anworten, ich gucke tatsächlich mal in der Kasernenordnung nach. Das alles bis 1500W toleriert wird und darüber hinaus Stromdiebstahl ist klingt erstmal schlüssig.
(Darüber hinaus muss man bedenken, dass 1500W als Spitzenleistung nicht gleich 1500W sind. Ein Gerät mit 1600W darf ich nicht eine Sekunde betreiben, ein Gerät mit 1400W darf ich 24/7 laufen lassen. Da gibt das mit dem Stromdiebstahl überhaupt keinen Sinn.)
Zitat von: Gummy Bear am 11. September 2018, 14:15:07Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 13:11:11
Dazu gibt es einfach mal 0 schriftliches. Darüber hinaus bin ich der Aufassung, dass ich ein freier Mensch bin und und in einem freien Land lebe und daher zieht die Standardaussage: "kein Rechtsanspruch" schon mal gar nicht.
Das ist eine Einstellung die ich mal als tendenziell eigensinnig bezeichnen würde - es gibt auch andere Ausdrücke dafür ...
Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 13:11:11
Dazu gibt es einfach mal 0 schriftliches. Darüber hinaus bin ich der Aufassung, dass ich ein freier Mensch bin und und in einem freien Land lebe und daher zieht die Standardaussage: "kein Rechtsanspruch" schon mal gar nicht.
Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 13:11:11
Das ist genau die Troll-Antwort, die ich nicht haben wollte.
Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 13:49:18Nein, zumindest nicht wenn man einschlägigen Webseiten glauben schenken darf
Sorry, aber das ist doch Unfug.