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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat... 50 Mir ist bekannt, dass zur Eignungsfeststellung gemäß §§ 3, 37, 58d SG i.V.m. der hierzu erlassenen ZDv A-1420/1 (Feststellung der körperlichen Eignung vor Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit) i.V.m. ZDv 46/1 meine Dienstfähigkeit festgestellt werden muss. Dies erfolgt im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung, bei der eine Signierziffer vergeben wird.
Bei Ablehnung dieser Untersuchung kann eine Eignung nicht festgestellt werden. Damit muss bei Ablehnung der Durchführung der
ärztlichen Untersuchung das Eignungsfeststellungsverfahren insgesamt abgebrochen werden. ...
ZitatALLE??! Oder alle aktuell behandelnden Ärzte? Und wie weit geht das ggf. in die Vergangenheit zurück?
Zitat von: Maj a.D. am 17. September 2018, 11:27:37ALLE??! Oder alle aktuell behandelnden Ärzte? Und wie weit geht das ggf. in die Vergangenheit zurück?
Zum Mitschreiben: Sie müssen alle Ihre bisherigen Ärzte von der Schweigepflicht entbinden
Zitat von: KlausP am 15. September 2018, 16:46:59Niedrige Frustrationsgrenze und Leseschwäche? Wenn das in der Vergangenheit die Voraussetzungen für eine Karriere bei der BW waren, dann braucht es Leute wie mich tatsächlich umso dringender.Zitat von: Larry Braverman am 15. September 2018, 15:37:35Zitat von: KlausP am 15. September 2018, 13:36:24Das ist klar, dass das da steht.
Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen.Ich dachte allerdings eher ans Gesetz bzw. an Urteile, die definieren, welche Fragen zulässig sind. Denn natürlich dürfen diese Fragen mit Hinblick auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nur innerhalb eines sehr engen Bereichs gestellt werden. Auch ist die Frage, wie weit zurück gefragt werden darf.
Kleiner Tipp für Klugsch**** wie Sie: Verweigern Sie die Beantwortung der Fragen einfach. Die Bw wird es auch ohne Sie schaffen.
Und jetzt machen Sie was Sie wollen. Wieder einer mehr für meine Liste ...
Zitat von: Larry Braverman am 17. September 2018, 11:18:37Zitat von: F_K am 15. September 2018, 16:31:36Diese Antwort verstehe ich nicht. Was haben ehemalige Ärzte damit zu tun? Und von welcher Schweigepflicht wem gegenüber werden sie entbunden?
@ Larry:
Die Rechtslage ist da klar - es wird ein gegenseitiges Treueverhältnis eingegangen - und da werden unter anderem alle ehemaligen Ärzte von der Schweigepflicht entbunden.
Zitat von: F_K am 15. September 2018, 16:31:36Diese Antwort verstehe ich nicht. Was haben ehemalige Ärzte damit zu tun? Und von welcher Schweigepflicht wem gegenüber werden sie entbunden?
@ Larry:
Die Rechtslage ist da klar - es wird ein gegenseitiges Treueverhältnis eingegangen - und da werden unter anderem alle ehemaligen Ärzte von der Schweigepflicht entbunden.
Zitat von: Larry Braverman am 15. September 2018, 15:37:35Zitat von: KlausP am 15. September 2018, 13:36:24Das ist klar, dass das da steht.
Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen.Ich dachte allerdings eher ans Gesetz bzw. an Urteile, die definieren, welche Fragen zulässig sind. Denn natürlich dürfen diese Fragen mit Hinblick auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nur innerhalb eines sehr engen Bereichs gestellt werden. Auch ist die Frage, wie weit zurück gefragt werden darf.
Zitat von: KlausP am 15. September 2018, 13:36:24Das ist klar, dass das da steht.
Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Zitat von: Tommie am 15. September 2018, 11:49:55Das ist eben die Frage. Wo steht das?Zitat von: Larry Braverman am 15. September 2018, 10:29:19Ich würde - und ich werde das auch selbst so handhaben - mich von einem Arbeits- und/oder auch Beamtenrechtler anwaltlich beraten lassen, auf welche Fragen überhaupt wahrheitsgemäß zu antworten ist.
Das Geld kann er sich sparen, weil erstens eine laufende Behandlung immer zu melden ist, und zweitens alles, was die Tauglichkeit in Frage stellen kann, also auch ein Psychotherapie, sowieso meldepflichtig ist!
Zitat von: Larry Braverman am 15. September 2018, 10:29:19Ich würde - und ich werde das auch selbst so handhaben - mich von einem Arbeits- und/oder auch Beamtenrechtler anwaltlich beraten lassen, auf welche Fragen überhaupt wahrheitsgemäß zu antworten ist.
Zitat von: KlausP am 11. Juli 2018, 08:43:59Schwierig. Wie soll der Laie entscheiden können, ob sich seine (Vor-)Erkrankungen auf seine Dienstfähigkeit auswirken könnten? Eine Fehleinschätzung könnte unter Umständen negative Auswirkungen hinsichtlich seiner Einstellungschancen haben, dabei wären Angaben dazu ggf. gar nicht zu machen gewesen.
Die Frage nach dem "ob" stellt sich doch gar nicht. Sie sind verpflichtet, auf alle Fragen bezüglich Vorerkrankungen und Therapien, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten, wahrheitsgemäß zu antworten.