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Zitat
Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung von 250 Euro für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 6 im Jahr 2018 vorgesehen, sofern sie an mindestens einem Tag im März 2018 Anspruch auf Dienstbezüge hatten.
Zitat von: S1NCO am 24. August 2018, 12:47:13
Ich will nicht unhöflich wirken, aber hast du hierfür auch eine Quelle?
Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 14:11:26Zitat von: didi62 am 18. Juli 2018, 14:01:47Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 13:46:05Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39
Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!
Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.
Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.
Anordnung kommt vom BMI, die ist bereits erfolgt.
Das ganze muss Programmtechnisch in SAP umgesetzt werden. Dafür ist BAPersBw zuständig. Eine Programmänderung kann aber frühestens zum Zahlmonat Sept. 2018 erfolgen.
Vielen Dank für die ablauftechnischen Details! Ich hatte tatsächlich die Frist für Änderungsmeldungen nicht mehr aufm Schirm. Macht BAPersBw das auch für die Versorgungsempfänger oder obliegt das alleine dem Zoll? Sprich wer pflegt meine Daten bei den Grundwerten? Änderungsmeldungen mach ich ja auch direkt mit dem Zoll.
Zitat von: didi62 am 18. Juli 2018, 14:01:47Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 13:46:05Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39
Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!
Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.
Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.
Anordnung kommt vom BMI, die ist bereits erfolgt.
Das ganze muss Programmtechnisch in SAP umgesetzt werden. Dafür ist BAPersBw zuständig. Eine Programmänderung kann aber frühestens zum Zahlmonat Sept. 2018 erfolgen.
Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 13:46:05Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39
Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!
Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.
Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.
Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39
Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!
Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39
Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!
Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 13:31:32
Eine Quelle wäre zielführend.
DBwV und VBB hatten bis jetzt unterschiedliche Aussagen getroffen. Aber von "offizieller" Stelle gab es bisher noch nichts. Weder, ob ab August mit Vorbehalt oder zu einem späteren Zeitpunkt dann ohne Vorbehalt.