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Autor Andi
 - 20. September 2018, 13:57:59
Und wichtig für deinen Beratungstermin: Der BFD zahlt nur Maßnahmen, die zur Erreichung eines von dir konkret zu benennenden beruflichen Ziels notwendig sind.

Also musst du das auch so darstellen. Du willst in Branche XY Z machen und mächstest dafür die Maßnahmen A, B und C machen.
Klingt wie Klippschule, ist bei manchen Beratern aber genau so notwendig, weil sonst exakt nichts genehmigt wird.

Gruß Andi
Autor Ruet12
 - 20. September 2018, 13:32:16
Ich bedanke mich für alle Antworten. :)
Ich setze mich dann am Besten mit meinem BFD-Berater in Verbindung.
Autor TomTom2017
 - 20. September 2018, 13:09:54
Grundsätzlich kann der BFD auch ein Studium an einer privaten Universitäten finanzieren. Das muss aber alles in Ihrem Förderplan passen. Machen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen BFD-Berater, er ist alleine dafür zuständig und wird Ihnen alles erklären.
Autor KlausP
 - 20. September 2018, 13:04:50
Einfach mal § 5 Soldatenversorgungsgesetz lesen.
Autor KillBurn93
 - 20. September 2018, 12:11:02
Wenden Sie sich an den zuständigen BFD Berater an Ihrem Standort. Die Kameraden haben das notwendige Wissen und können Ihnen alle Fragen beantworten und bei der Planung helfen.
Autor Ruet12
 - 20. September 2018, 12:03:29
Guten Tag,

und zwar habe ich die Information erhalten, dass ich nach meinem Dienstzeitende einen Rechtsanspruch auf eine Förderung meiner beruflichen Aus- und Weiterbildung habe. Im Internet steht, dass mir für die Teilnahme an externen Aus- und Weiterbildungen als SAZ 8 (Mannschaften) bis zu 13.000 € zur Verfügung gestellt werden können.
Da ich eine Ausbildung machen wollte und mich nun doch entschieden habe zu studieren, würde ich gerne wissen, ob mir die Kosten auch zur Verfügung gestellt werden, wenn ich an einer privaten Universität studieren würde. Oder gilt diese Regelung nur für staatliche Universitäten und Hochschulen?
Vielleicht hat ein ehemaliger Soldat hier ja schon privat studiert und kann mir dazu eine Auskunft geben.

Ich bedanke mich im Voraus