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Autor justice005
 - 24. September 2018, 10:43:05
Dient auch dem Schutz des disziplinarvorgesetztem, denn wenn er versehentlich eine falsche Pflicht nennt, haben wir einen Aufhebungsgrund... Daher keinesfalls Paragrafen nennen...
Autor Andi
 - 24. September 2018, 10:23:08
Zitat von: ulli76 am 22. September 2018, 12:12:12
An sich hat der Chef das doch ganz gut aufgedröselt:
Das aufgeführt, was du konkret falsch gemacht hast. Festgestellt, dass du damit gegen Soldatenpflichten verstoßen hast und dann die Pflicht noch konkret genannt.

Nein, das hat er nicht gut aufgedröselt, weil - wie justice005 ja korrekt geschrieben hat - die Bennenung der Pflichten gegen die verstoßen wurde nichts in einem Tenor zu suchen haben. Und das ist auch gut so! Ist für den einzelnen Soldaten und auch für einige Disziplinarvorgesetzte - die keine Juristen sind - sonst auch schnell zu komplex.

Gruß Andi
Autor ulli76
 - 22. September 2018, 12:12:12
Naja- ich brauch ja einen Verstoß gegen soldatische Pflichten um ein Diszi verhängen zu können.
Und dabei muss ich die konkrete Tat halt abstrahieren.

"Einhalten von IT- Sicherheitsregeln" steht ja nicht im SG bei den Pflichten. Zum treuen Dienen gehört aber die Einhaltung von solchen Regeln. "Treues Dienen" nimmt man als DV in der Regel dann, wenn gegen keine andere, konkretere Pflicht verstoßen wurde.

An sich hat der Chef das doch ganz gut aufgedröselt:
Das aufgeführt, was du konkret falsch gemacht hast. Festgestellt, dass du damit gegen Soldatenpflichten verstoßen hast und dann die Pflicht noch konkret genannt.
Autor Soldier69
 - 20. September 2018, 14:28:46
Also der strenge Verweis wurde vor der Kompanie vollstreckt.

Weitere Pflichten wurden nicht genannt nur eben das dagegen verstoßen wurde.


Bezüglich der Entscheidung meines Chefs Zweifel ich nicht an und werde im Nachhinein auch nichts mehr dagegen unternehmen, da wie sie sagen sehr milde ist.

Da habe ich westenltich mehr erwartet durch diese ganzen Vorwürfe.
Autor justice005
 - 20. September 2018, 14:11:08
ZitatAha. Mal an aktive Disziplinarvorgesetzte: ist sowas neu, dass das da reim kommt? Zu meiner Zeit hätte der BtlKdr meinem Chef das "um die Ohren gehauen".

An den TE: Hoffentlich hat der Chef dann den "Strengen Verweis" auch richtig gemäß der Vorschrift verhängt (nämlich im stillen Kämmerlein unter 4 Augen) und vollstreckt (nämlich ohne den Disziplinartenor vor der Front zu verlesen).

Sehr richtige Anmerkungen. Das ist mir auch aufgefallen.

1. In den Tenor gehören weder Soldatenpflichten noch Paragraphen. Es gehört lediglich ein Sachverhalt rein, also in diesem Fall die Beschreibung der 3 Verstöße gegen die IT-Sicherheit. Der Tenor selbst würde mich durchaus interessieren.

2. Treu Dienen ist übrigens eine Soldatenpflicht. Sie ist hier erfüllt, weil die ganzen Vorschriften (hier die IT-Vorschriften) aufgrund des Regelungsmanagements keine Befehle mehr sind, sondern "nur" noch Weisungen. Daher verstößt man beim Missachten von Vorschriften meistens nicht mehr gegen die Gehorsamspflicht, sondern nur noch gegen die Pflicht zum treuen Dienen. Das ist also prinzipiell richtig.

3. Welche sonstigen Soldatenpflichten wurden denn konkret vorgeworfen?

4. Vollstreckt wird der strenge Verweis vor der Front, aber nur vor Dienstgradgleichen und Dienstgradhöheren. Es darf kein Dienstgradniedriger anwesend sein. Und hierbei kommt es tatsächlich auf den Dienstgrad an und nicht etwa auf die Dienstgradgruppe.


Letztendlich möchte ich aber ausdrücklich betonen, dass Sie mit der Disziplinarmaßnahme ziemlich billig aus der Nummer rausgekommen sind. Daher würde ich im Zweifel lieber kein Fass aufmachen deswegen. Die Entscheidung des Chefs ist ziemlich milde.


Autor KlausP
 - 20. September 2018, 13:23:24
Aha. Mal an aktive Disziplinarvorgesetzte: ist sowas neu, dass das da reim kommt? Zu meiner Zeit hätte der BtlKdr meinem Chef das "um die Ohren gehauen".

An den TE: Hoffentlich hat der Chef dann den "Strengen Verweis" auch richtig gemäß der Vorschrift verhängt (nämlich im stillen Kämmerlein unter 4 Augen) und vollstreckt (nämlich ohne den Disziplinartenor vor der Front zu verlesen).
Autor Soldier69
 - 20. September 2018, 13:15:26
Ja stehen so drin...
Autor KlausP
 - 20. September 2018, 13:00:14
Zitat... Sowie Verstoß gegen:
- die Soldatenpflichten
- Pflicht zum treuen Dienen
wurden mir vorgeworfen. ...

Stehen die beiden Vorwürfe so in der Disziplinarverfügung?
Autor Soldier69
 - 20. September 2018, 12:27:27
Also nach mehreren Gesprächen mit den DV kam nun heute eben die Verhängung des Diszis.

3 Verstöße gegen die IT-Sicherheitsregeln:
- nicht melden beim Vorgesetzten, dass der Rechner etwas gefunden hat
- Rechner nicht selbstständig von Netz genommen
- dienstlichen Rechner für private Zwecke genutzt
Sowie Verstoß gegen:
- die Soldatenpflichten
- Pflicht zum treuen Dienen
wurden mir vorgeworfen.

Das ganze gab einen Strengen Verweis vor der Truppe.

Damit hat sich die Angelegenheiten.
Habe ebenfalls noch geprüft welche Konsequenzen dies hat.
Der Strenge Verweis hat keinen Einfluss auf die weitere Laufbahn oder Einen Laufbahnwechsel.
Autor TomTom2017
 - 12. September 2018, 21:36:41
Zitat von: Al Terego am 10. September 2018, 17:35:37
Wenn Du nicht gerade als Koch oder ähnliches eingesetzt bist, hast Du nicht nach Kochrezepten auf einem dienstlichen Rechner zu googeln.
Ganz allgemein: Es kommt auf den dienstlichen Zweck an. Kannst du den begründen oder plausibel herleiten, ist alles gut. Ansonsten...naja, hängt vom DV ab.
Autor FwLwSichTrDR
 - 10. September 2018, 22:41:27
Nun mal ganz ehrlich! Natürlich ist es eine Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten. Der IT-Sibe meldet ja nur und schlägt ggf. vor. Aber wer nicht in der Lage ist, eine aufgerufene Seite im Internet zu begründen tut mir auch ein wenig leid. Gilt grundsätzlich natürlich nicht für XXX-Seiten. Da wird es etwas schwer.
Aber auch auf dem Sektor hatte ich mal vor Jahren eine Anfrage aus dem Bereich Personalärztlicher Dienst den ich dem Herrn Dr. begründen konnte und er kam damit durch.

Good Luck!
Autor JLo
 - 10. September 2018, 22:24:50
ZitatSelbst eine Kündigung wäre wohl rechtlich abgesichert.
Äh, erst Ermahnung, dann Abmahnung und irgendwann kommt die Kündigung.
Sofortige Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn man exzessiver Nutzung oder pornographische oder strafbare Darstellungen in Kauf nimmt.
Entscheidend ist aber immer der Einzelfall.
Autor slider
 - 10. September 2018, 21:10:29
Auch in jeder zivilen Firma oder Behörde in der private Internetnutzung während der Arbeitszeit bzw. mit dienstlichen Geräten/Netzen untersagt ist, führt ein solches Vergehen gerne mal bis zur Abmahnung. Selbst eine Kündigung wäre wohl rechtlich abgesichert.
Autor Al Terego
 - 10. September 2018, 17:35:37
Zitat von: Cormik am 10. September 2018, 17:03:00... Angenommen ich google halt einfach mal ein paar Kochrezepte und das kommt raus.
Wenn Du nicht gerade als Koch oder ähnliches eingesetzt bist, hast Du nicht nach Kochrezepten auf einem dienstlichen Rechner zu googeln.
Autor Cormik
 - 10. September 2018, 17:03:00
Abend, mich interessiert das Thema auch etwas. Ist die Bundeswehr wirklich so streng, dass man direkt eine Strafe bekommen kann?
Angenommen ich google halt einfach mal ein paar Kochrezepte und das kommt raus.


Grüße