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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 26. September 2018, 09:42:46
Dann warten Sie das Anhörungsverfahren im Rahmen der VO ab.

Bei einer Verwendungsdauer von mehr als 1 Jahr, ab Dienstantritt gerechnet, ist die Zusage der UKV möglich.

Also erklären Sie in der Anhörung, dass Sie die UKV-Zusage wünschen.

Aber ... bei so kurzen Verwendungsdauern ist es ein "kann".

Also keine verbindlichen Entscheidungen bzgl. des Umzugs vornehmen, solange nicht die Versetzungsverfügung mit Zusage der UKV ausgehändigt wurde !
Autor Lisa94
 - 21. September 2018, 22:49:05
Nein auch das nicht. Wurde noch nicht angesprochen.
Autor Andi
 - 20. September 2018, 14:39:56
Aber du bist im Falle einer Vororientierung genau zu dem Thema befragt worden hoffe ich.
Autor Maria 94
 - 20. September 2018, 13:18:31
Die Vesetzungsverfügung habe ich noch nicht bekommen.
Autor TomTom2017
 - 20. September 2018, 13:13:44
Steht nicht auf Ihrer Versetzungsverfügung drauf, ob Ihnen die UKV zugesagt wurde?
Autor Maria 94
 - 19. September 2018, 23:34:49
Guten Abend zusammen ,

Eine kleine Geschichte zu meiner Person . ( Mannschaften, Verheiratet, annerkanter Wohnsitz)

Wurde vor knapp 15 Monaten versetzt (550 km , Restdienszeit zu diesem Zeitpunkt 3 Jahre) War ca. 200km von meiner Heimatstadt entfernt.  Bin dann auch zum neuen Dienstort hingezogen weil Pendeln oder in der Kaserne schlafen nicht in Frage kommt da ich verheiratet bin. Habe UKV bekommen und in Anspruch genommen.

Nun werde ich wieder vesetzt(600km) zu meiner Heimatstadt und werde wieder  dorthinziehen. Da ich nach der Bw auch dort bleiben möchte . Restdienzeit habe ich jetzt noch knapp 2 Jahre. Wenn mir das arbeiten am neune Standort Spaß macht und auch das Umfeld stimmt kommt einen Verlängerung in Frage.

PS. Man hätte mich auch gleich beim ersten Mal zu meiner Heimatstadt versetzen können. Da waren es nur 200 km.  Aber das ging nicht und man musste mich erst 550 km weit weg versetzen um mich dann nach 15 Monaten doch zum Wunschstandort zu versetzen.  ;D


Kann ich jetzt nochmal UKV bekommen ? Kann ich das bei NIcht zu sage auch nachträglich beantragen ?

Ich hoffe ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt. Schreibe grade von meinen Handy und das ist leider ein älteres Modell. Und habe einige Schwierigkeiten damit.