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Zusammenfassung

Autor alpha_de
 - 20. September 2018, 19:07:07
@KlausP

Manchmal wundere ich mich über so manche starke, aber dennoch falsche Aussage hier

Für Dienstreisen gibt es zwei Varianten

1. Die Nutzung des Privat-Kfz wurde als notwendig anerkannt.. dann gehen solche Schäden zu Lasten des Bundes, wie es bei einem Mietwagen oder DienstKfz auch der Fall wäre.

2. Die Nutzung ist nicht als notwendig anerkannt, dann ist der Schaden Privatsache, im Rahmen der Billigkeitszuwendung kann aber möglicherweise ein teilweiser finanzieller Ausgleich erfolgen.

Und selbstverständlich gibt es Fälle, wo das PrivatKfz notwendig ist... ist nicht der Regelfall, aber es gibt sie.
Autor KlausP
 - 20. September 2018, 17:42:28
ZitatAber ist soetwas zuzumuten, wenn der nächste Bahnhof 45-60 Minuten von der Dienststelle entfernt  ist?

Ja. Entweder stellt dafür die Einheit/Dienststelle ein Dienst-Kfz oder man nutzt ÖPNV oder Taxi. Unter Umständen können die Taxi-Kosten nämlich ebenfalls erstattet werden.
Autor Jamez
 - 20. September 2018, 17:35:21
Ich werde nächste Woche mal mit einem Rechtsberater telefonieren, melde mich dann zu den drei unterschiedlichen Fällen.
Autor Jamez
 - 20. September 2018, 17:30:04
Zitat von: Andi am 20. September 2018, 17:27:31
Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird.

Dann ist das Gepäck auf dem Dienstweg zu verschicken oder ein DstKfz zu stellen. Letzteres aber eigentlich nur, wenn Waffen und/oder Munition mitgeführt wird.

Gruß Andi



Ja, so hat auch schon ein Kamerad argumentiert und gesagt "Du könntest ja den Zug nehmen". Aber ist soetwas zuzumuten, wenn der nächste Bahnhof 45-60 Minuten von der Dienststelle entfernt  ist?



Zitat von: dunstig am 20. September 2018, 17:29:15
Lies in der Regelung, sprich mit der zuständigen Stelle, füll die Anträge aus und warte ab, wie entschieden wird. Da kommt es mitunter auch auf den Einzelfall an.

Ansonsten bleibt wahrscheinlich auch noch die von Andi erwähnte steuerliche Geltendmachung.


P.S. dies ist nur ein imaginärer Fall
Autor dunstig
 - 20. September 2018, 17:29:15
Lies in der Regelung, sprich mit der zuständigen Stelle, füll die Anträge aus und warte ab, wie entschieden wird. Da kommt es mitunter auch auf den Einzelfall an.

Ansonsten bleibt wahrscheinlich auch noch die von Andi erwähnte steuerliche Geltendmachung.
Autor KlausP
 - 20. September 2018, 17:28:32
Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Zitat von: KlausP am 20. September 2018, 17:21:49
Befehlen kann das niemand.

Das ist schon richtig so. Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird. Und wenn kein Dienst-Kfz zur Verfügung steht, wie sieht es dann aus ?

Dann kann man das Gepäck auf Kosten des Dienstherrn mit DHL oder einem anderen Anbieter versenden.
Autor Jamez
 - 20. September 2018, 17:27:50
Zitat von: Andi am 20. September 2018, 17:24:07
Das kann ein Wegeunfall sein, der entsprechend nachgewiesen steuerlich geltend gemacht werden kann denke ich.

Gruß Andi

So hatte ich das auch in Erinnerung, hatte aber irgendwie im Hinterkopf vor 5-6 Jahren mal gehört zu haben, dass bei einer Kommandierung/Versetzung auch seitens der Bundeswehr bezahlt wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass es auf der Anreise/Abreise zur Dienststelle/Stammeinheit passiert.
Autor Andi
 - 20. September 2018, 17:27:31
Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird.

Dann ist das Gepäck auf dem Dienstweg zu verschicken oder ein DstKfz zu stellen. Letzteres aber eigentlich nur, wenn Waffen und/oder Munition mitgeführt wird.

Gruß Andi
Autor Jamez
 - 20. September 2018, 17:26:07
Zitat von: KlausP am 20. September 2018, 17:21:49
Befehlen kann das niemand.

Das ist schon richtig so. Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird. Und wenn kein Dienst-Kfz zur Verfügung steht, wie sieht es dann aus ?
Autor Andi
 - 20. September 2018, 17:24:07
Das kann ein Wegeunfall sein, der entsprechend nachgewiesen steuerlich geltend gemacht werden kann denke ich.

Gruß Andi
Autor Jamez
 - 20. September 2018, 17:23:56
Zitat von: dunstig am 20. September 2018, 17:15:45
Mal bei Regelungen Online nach Billigkeitszuwendung schauen. Mit ein bisschen Mühe kann es da unter Umständen schon was geben.

Das hilft mir schon mal weiter. Jetzt ist die Frage, ob Kamerad xyz auch abgesichert ist, wenn er von einem Lehrgang zurück zur Stammdienststelle verlegt ?
Einerseits könnte er ja auch die Bahn benutzen, andererseits spricht ggf. die 5-6 Taschen Gepäck dagegen, sodass auf das private KFZ zurückgegriffen werden muss!?
Autor dunstig
 - 20. September 2018, 17:23:41
Ändert nichts daran, dass es zu einer Billigkeitszuwendung kommen kann.
Autor KlausP
 - 20. September 2018, 17:21:49
Welche Dienstreise muss mit dem Privat-PKW durchgeführt werden und auf welcher Rechtsgrundlage? Befehlen kann das niemand.
Autor Jamez
 - 20. September 2018, 17:19:58
Zitat von: KillBurn93 am 20. September 2018, 17:06:48
Gegenfrage würde ein ziviler Arbeitgeber Ihnen diesen Schaden bezahlen? ::)

Ja, wenn es eine Dienstreise ist, welche mit einem Privat-Kfz durchgeführt werden muss. Dienstreise ist hierbei nicht das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und Dienstort.
Autor dunstig
 - 20. September 2018, 17:15:45
Mal bei Regelungen Online nach Billigkeitszuwendung schauen. Mit ein bisschen Mühe kann es da unter Umständen schon was geben.