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Autor KlausP
 - 28. September 2018, 11:01:57
Zitat von: Ralf am 28. September 2018, 10:49:05
Das Blatt "Eignungsübungsgesetz" kann für dich nicht gelten.
Und du wirst auch nicht zu einer EÜ einberufen.

Stimmt. Hätte mir auch auffallen müssen. Ohne Berufsausbildung keine EÜb. Ich werd alt ...  ;D
Autor Ralf
 - 28. September 2018, 10:49:05
Das Blatt "Eignungsübungsgesetz" kann für dich nicht gelten.
Und du wirst auch nicht zu einer EÜ einberufen.
Autor KlausP
 - 28. September 2018, 10:32:12
In Ihrem Einberufungsbescheid (heißt das heute noch so bei EÜb ?) müsste links oben ein Aktenzeichen (Az) stehen. Das kann Ihre PK enthalten, das geben Sie dort an. Wenn auf dem Vordruck steht "Mitteilung zur Vorlage bei der Krankenversicherung" dann gehört das natürlich dort auch hin. Die KV muss ja wissen, dass Sie für 4 Monate keine Leistungen von ihr beanspruchen.
Autor LastCommander
 - 28. September 2018, 10:24:35
Sers,
ich habe da eine Frage, da ich Unterlagen der BW bekam, bekam ich auch ein Blatt (Eignungsübungsgesetz), wo ich Zeilen ausfüllen muss, da ich weder eine Arbeit hatte, noch arbeitslos bin (habe mein Schulabschluss gemacht vor 3 Monate), entfallen die zwei letztere Abteilungen. Da steht als sechster Punkt: Datum und Aktenzeichen der Einberufung zu einer Eignungsübung:.. Meine Frage ist kommt dort meine PK? Und muss ich dieses Formular meine Krankenkasse vorzeigen?