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Zitat von: milFd2017 am 10. Oktober 2018, 13:35:54
Unabhängig von der formalen Bewilligung solltest du dich besser noch ein Mal beraten lassen und darüber nachdenken.
Du tauschst 100 km gegen 48km unter Wegfall der Wegstreckenentschädigung und bist gleichzeitig nur noch am Wochenende zu Hause. Trotzdem musst du jeden Tag 48Km fahren was je nach Verbindung auch pro Strecke 45 Minuten dauern kann. Wahrscheinlich gibt es noch andere Gründe zur Anmietung der 48Km Wohnung die du uns nicht gesagt hast. Aber bitte, nachher nicht beschweren wie teuer alles und wie schwierig die Wochenendbeziehung ist.
Zitat von: Orse am 10. Oktober 2018, 10:35:10
Ich würde gerne die Wohnung weiter außerhalb nehmen verstehe aber nicht, warum man mir dann kein TG nach 3 zahlen will.
Zitat von: Orse am 10. Oktober 2018, 10:35:10
Das soll ich schriftlich einreichen damit ich die Whg UND TG nach 3 bekomme. Das soll eine Einzelfallentscheidung sein. Warum auch immer.
Zitat von: LwPersFw am 09. Oktober 2018, 22:33:53
Dafür würde mich einmal die Rechtsnorm interessieren, in der dies genau so steht... Übernahme Wohnkosten ... aber KEIN TG/RBH
Zitat von: Orse am 10. Oktober 2018, 09:21:40
Wohnung über 30km entfernt wird auch erstattet OHNE TG nach 3 und ohne Familienheimfahrten.
Was wäre eurer Meinung nach denn verkehrt bei den Bfd Aussagen?
Zitat von: Orse am 10. Oktober 2018, 09:21:40
Wohnung über 30km entfernt wird auch erstattet OHNE TG nach 3 und ohne Familienheimfahrten.
Aber, ich soll das schriftlich einreichen und es könnte als Einzelfallentscheidung genehmigt werden.
ZitatTäglich pendeln Wohnsitz-Ausbildungsstätte
->TG nach 6
ZitatWohnung bis 35km Entfernung von der Ausbildungsstätte
-> Übernahme Miete, TG nach 3 und 2 Familienheimfahrten
ZitatWohnung 48km Entfernt von der Ausbildungsstätte
-> Übernahme Miete, kein TG und keine Familienheimfahrten
Zitat von: milFd2017 am 09. Oktober 2018, 16:17:16
Du fängst wieder an, 3 und 6 zu vermischen. Das geht nicht.
Zitat von: Tasty am 09. Oktober 2018, 18:51:41Zitat von: milFd2017 am 09. Oktober 2018, 16:17:16
@ Tasty, der Dienstherr kann auf TG3 entscheiden, wenn die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten ist. Also eine regelmäßige Abwesenheit von Zuhause von mehr als 12 Stunden pro Arbeitstag. Ob der Dienstherr auf TG6 bestehen kann, wenn man 31KM weit weg wohnt, weiß ich nicht.
Dass die Zumutbarkeit in Frage gestellt werden kann ist eine andere Sache, das berührt aber nicht den Grundsatz, dass bei Nichtzusage der UKV zunächst mal der Betroffene entscheidet, ob er täglich pendeln möchte (TG 6) oder unter der Woche am Dienstort verbleibt und eine Unterkunft nimmt (TG 3).
Zitat von: milFd2017 am 09. Oktober 2018, 16:17:16
@ Tasty, der Dienstherr kann auf TG3 entscheiden, wenn die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten ist. Also eine regelmäßige Abwesenheit von Zuhause von mehr als 12 Stunden pro Arbeitstag. Ob der Dienstherr auf TG6 bestehen kann, wenn man 31KM weit weg wohnt, weiß ich nicht.
Zitat von: Orse am 09. Oktober 2018, 11:46:42
Mir wurde ja TG nach 6 zugesagt. Kann ich mir dann einfach eine Wohnung nehmen aber bekomme nur TG nach 6 oder darf ich das nicht?
Das verstehe ich nämlich nicht