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Zitat von: Angemon84 am 04. Oktober 2018, 19:46:57
Wie schaut die fiktive Lage aus, wenn ein Soldat während dem Urlaub im Ausland (NATO-Mitglied) z.B. Türkei verhaftet wird, und
a) ein Einsatz seiner Einheit in zeitnaher Zukunft ansteht?
b) er nur routinemäßigen Dienst im Anschluß des Urlaub hätte?
Wann würde der Einheitsführer die Freilassung des Soldaten über die diplomatischen Kanäle einleiten? Oder wäre der Soldat hier ganz auf sich allein gestellt?
ZitatWann würde der Einheitsführer die Freilassung des Soldaten über die diplomatischen Kanäle einleiten?