ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatWenn ich dich richtig verstanden habe, dann hätte ich beispielsweise auch einfach nur als Verkäufer nach meinem Meister arbeiten können und dieses würde mir dann gleichermaßen angerechnet werden?Nein, es muss auf der Höhe deiner Meisterqualifikation eingesetzt worden sein. Ob der Filialleiter dem entspricht (es kann ja sein, dass du Industriemeister bist, aber in einer Drogerie als Filialleiter gearbeitet hast, das würde nicht anerkennt), wird durch das BAPersBw dann geprüft.
Zitat von: Ralf am 17. Oktober 2018, 04:26:52
Der entsprechende Dienstgrad wird i.R.d. Bewerbung geprüft. Und das wird von Amts wegen gemacht. Es kommt nicht auf die Position an, sondern ob du mit deiner Meisterqualifikation entsprechende Jahre gearbeitet hast. Und dann kann eine Einstellung auch mit einem höheren Dienstgrad als fw erfolgen.
Die anrechenbare Erfahrungszeit für die Erfahrungsstufe wird mit der Erstfestsetzung (und die erfolgt nach Ernennung zum SaZ) also während der Dienstzeit festgestellt. Vorher wirst du nur eine vorläufige Einstufung bekommen.
Zitat von: KlausP am 17. Oktober 2018, 06:49:33
Warum sollte man als Oberfeldwebel auf einen anderen Dienstposten gesetzt werden als als Feldwebel? Die Dienstposten sind doch in der Regel Feldwebel bis Stabsfeldwebel gebündelt.