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ZitatDie Bewertung obliegt der PersFhrg.Tut mir leid, wenn ich nicht mehr dazu beitragen kann als schon geschrieben.
Zitat von: Ralf am 04. Februar 2019, 09:16:48
Also bspw.: jemand hat begleitend in seiner Dienstzeit einen BA gemacht oder jemand hatte ins einer Vordienstzeit einen Offizierlehrgang gemacht und bestanden.
Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2018, 15:32:33
Angerechnet werden kann aber nur das, was in der Vordienstzeit gemacht wurde (ist ja klar, das andere hast du ja jetzt i.R.d. Ausbildung erst durchlaufen). Den BA hast du vorher gemacht, den habe ich als PersFhr immer angerechnet und das kann halt eben bis zu 12 Monate sein. [...]
Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2018, 15:32:33
Die Bewertung obliegt der PersFhrg [...]
Zitat von: ToMA am 18. Oktober 2018, 15:47:01
Seit wann wird denn der OL2 vor dem Studium absolviert?
Zitat von: benchfreak am 18. Oktober 2018, 15:12:04
Ich habe in der Laufbahn bereits OAL, OL1, OL2 und SprachAusb erfolgreich durchlaufen ....
Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2018, 12:22:56
2.) Nein, nicht zwangsläufig. Es kommt auf die Einstufung in die OA-Crew für die Beförderung an.
Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2018, 12:22:56
3.) Das sind 36 Monate Dienstzeit, davon können bis zu einem Jahr auf die Ausbildungs- und Beförderungszeiten angerechnet werden, also bleiben mind. 24 Monate Dienstzeit.