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Zusammenfassung

Autor Nouqie91
 - 22. Oktober 2018, 11:41:54
Zitat von: Eileen1324 am 18. Oktober 2018, 12:51:20
[...]
Für mich steht allerdings fest, dass ich die schwangerschaft abbrechen lasse, da ich erst 21 bin und ich mich auf jeden fall für die Bundeswehr entscheiden möchte. Es ist und bleibt mein traumberuf und diesen möchte ich nicht aufs spiel setzen.
[...]

Um deinen Traumberuf nicht zu gefährden, beschließt du einen Schwangerschaftsabbruch, obwohl 2 Minuten Google reichen würden, um herauszufinden, dass eine Schwangerschaft kein Einstellungshindernis ist? Ich hoffe einfach, dass das nicht der einzige Grund für dich ist, abzutreiben...
Autor F_K
 - 18. Oktober 2018, 15:59:03
Du MELDEST es dem KC.
Autor Eileen1324
 - 18. Oktober 2018, 15:32:34
Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2018, 13:51:15
Hatten wir doch alles grade: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63892.msg656266.html#msg656266

Okay vielen dank. Also der arzt wird es dann ja wohl in seinem befund der Bundeswehr mitteilen. Aber an wen soll ich mich denn jetzt wenden? Dem truppenarzt im karrc in dem ich war? Einen spieß habe ich ja noch nicht.
Autor Andi8111
 - 18. Oktober 2018, 14:24:16
Haben wir gefühlt alle drei Sekunden.
Autor Ralf
 - 18. Oktober 2018, 13:51:15
Hatten wir doch alles grade: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63892.msg656266.html#msg656266
Autor KlausP
 - 18. Oktober 2018, 13:10:50
ZitatDer arzt zumindest ist der meinung er müsse es der bundeswehr mitteilen.

Der Arzt schreibt natürlich einen Facharztbefund für den Musterungsarzt, der Ihre Überweisung veranlasst hat. Außerdem Sie sind verpflichtet, jede Änderung in Ihren persönlichen verhältnissen, die sich auf Ihre Dienstfähigkeit auswirken können, dem Karrierecenter mitzuteilen.
Autor ulli76
 - 18. Oktober 2018, 13:09:18
1. Die Bundeswehr wird dich einstellen.
2. Werd erwachsen
Autor Eileen1324
 - 18. Oktober 2018, 12:51:20
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Ich hatte im Juli diesen Jahres meine Eignungsfeststellung. Hat auch alles super geklappt, am 1.1.19 soll alles anfangen (Saz 9 mit Zaw Bürokauffrau(Uffz))
Ich bin wiedereinsteller und war bereits 19 monate als fwdl bei der Bundeswehr.

Bei der musterung wurde ich halt auch gefragt wann ich das letzte mal beim frauenarzr war, da dies schon ziemlich lang her ist, habe ich eine überweisung für eine grunduntersuchung bekommen. Die war Vorgestern und dabei kam heraus dass ich in der 9. Woche schwanger bin.  Nun will/muss das der arzt der Bundeswehr Natürlich mitteilen, da ich halt mit der überweisung der bw da war.
Der arzt zumindest ist der meinung er müsse es der bundeswehr mitteilen.

Für mich steht allerdings fest, dass ich die schwangerschaft abbrechen lasse, da ich erst 21 bin und ich mich auf jeden fall für die Bundeswehr entscheiden möchte. Es ist und bleibt mein traumberuf und diesen möchte ich nicht aufs spiel setzen.

Nun meine frage: Ist dies alles ein grund für die Bundeswehr mir zu sagen dass sie mich doch nicht einstellen? Selbst wenn ich die Schwangerschaft abbreche? Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? An wen soll ich mich wenden? Wie ist die rechtliche lage?