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Autor HerrZog
 - 23. Oktober 2018, 13:21:25
Das geht auch mit allen anderen Menschen. Also völlig egal, ob ihr beide TG erhaltet ;) Wichtig ist der Tatbestand der anerkannten Wohnung für dich <- also Hauptmieter sein
Autor Pipolinoxx
 - 23. Oktober 2018, 09:16:47
Moin Mero,

ich danke Dir!
Autor Mero89
 - 23. Oktober 2018, 07:13:43
Hallo Pipo,

das ist doch total egal welche Laufbahn bzw. Standorte sie durchlaufen, hierbei geht es um die Anerkennung ihrer gemeinsamen Wohnung.

Einfach darauf achten dass beide als Hauptmieter eingetragen sind und dann die Wohnung anerkennen lassen. Ich selbst habe bis vor einem Jahr noch in einer WG gewohnt in der ich mit als Hauptmieter eingetragen war, das ist alles kein Hexenwerk.

Gruß
Autor Pipolinoxx
 - 22. Oktober 2018, 16:32:18
Hi Mero,

danke für ihre Antwort! Das beruhigt mich schonmal.

In der Suche hab ich bislang nur den Fall gefunden, dass beide Kameraden an den selben Dienstort ziehen.
Da wir aber verschiedene Laufbahnen/Dienstorte durchlaufen, traf dies auf uns nicht zu.

LG Pipo
Autor Mero89
 - 22. Oktober 2018, 15:42:00
Hallo Pipo,

so lange beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen ist das kein Problem. Sie dürfen nur kein Untermieter sein.
Beide sind somit TG berechtigt und der Wohnsitz gilt als anerkannter Hausstand.

Sie finden hier in der Suche auch viele weitere Themen bezüglich dieses Themas.

Gruß
Autor Pipolinoxx
 - 22. Oktober 2018, 14:41:25
Mahlzeit zusammen!

Ich bin nun neu hier im Forum und möchte mich direkt mit einer Frage an euch wenden.
Vorab vllt aber ein paar Worte zu mir: Ich habe das AC der Offiziere erfolgreich bestanden und werde zum 01.07.2019 meinen Dienst im 1. Luftwaffenausbildungsbataillon in Germersheim zur AGA antreten.
Über kurz oder lang soll ich dann zum Nachschubs-/Logistikoffizier der LW ausgebildet werden.

Im Rahmen dessen ziehe ich nun mit einem Freund zum 01.12 zusammen in eine WG an unserem bisherigen Wohnort, die wir uns zu gleichen Teilen aufteilen (Jeder 1 Zimmer, gemeinsames Wohnzimmer,Küche,Bad). Es stehen auch beide im Mietvertrag.
Wir haben momentan beide einen eigenen, bei der BW anerkannten Haushalt und wollen diese nun zur Kostenersparnis zusammenlegen.
Die Wohnung dient hauptsächlich als gemeldeter Hauptwohnsitz und zum Aufenthalt an Wochenenden.

Er ist bereits seit Jan 2015 bei der BW und trennungsgeldberechtigt nach §6.

Meine Frage ist nun: Sind wir trotzdem beide voll TG berechtigt? Oder erhält nur einer TG?

Das Thema ist für mich momentan noch ein böhmisches Dorf und ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr ein bisschen Licht ins Dunkel bringen würdet! ;D

Vielen Dank im voraus und LG,

Pipo  ;)