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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitatdurch freiwillige Rückgabe der Approbation vorsätzlich (und rechtsmißbräuchlich)Da bin ich mir auch nicht so sicher, können sich ja unsere Rechtsgelehrten drüber auslassen. Ich finde das vergleichbar mit einer Fluglizenz. Wenn ich mich nicht in der Lage sehe, ein LFZ zu steuern und gebe meine Lizenz zurück um Schaden abzuwenden, wäre eine Rückforderung der Ausbildungskosten ein Hindernis, das mich davon abhalten könnte und ich somit Schaden anderer ggf. billigend in Kauf nehme.
Zitat von: Ralf am 30. Oktober 2018, 16:09:11
Falls dem so wäre, wären folgende Unsicherheiten bei KDV:
- Rückzahlungsforderungen
Zitat von: Ralf am 30. Oktober 2018, 16:09:11
Falls dem so wäre, wären folgende Unsicherheiten bei KDV:
- Rückzahlungsforderungen
- KDV-Antrag muss nicht angenommen werden
Zitat von: miT am 30. Oktober 2018, 15:03:53
Dies ist ja theoretisch möglich und Bundeswehr unabhängig. Wäre die Approbation jetzt Voraussetzung für den weiteren Dienst, hätte jeder Mediziner der über die Bundeswehr studiert hat die Möglichkeit mit Zurückgabe der Approbation sich aus dem Dienst zu entlassen Und das kann und darf ja nicht möglich sein.
Zitat von: F_K am 30. Oktober 2018, 09:48:35
Dieser theoretische Fall ist sehr konstruiert - aber ist wohl so, als wenn ein FschJgOffz seine Offz ATN verlieren würde (keine Ahnung wie das gehen würde, ist halt ein theoretischer Fall), dieser Offz hätte ggf. Probleme, eine Verwendung zu finden, aber seinen Dienstgrad würde er behalten und auch weiter "gereiht" werden.