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Zusammenfassung

Autor mailman
 - 18. August 2006, 18:12:19
In meiner AGA wurde sehr oft in unserer Abewesenheit kontrolliert ob man den Spind auch verschloßen hatte. Wenn einer offen war, dann wurde er von den Ausbildern verschloßen und der Soldat mußte eine 2 seitige Ausarbeitung verfassen.

Meiner Meinung nach eine gute Lösung.
Autor gecon
 - 18. August 2006, 15:47:03
Na ja das ist wie bei allen Dingen in der Bundeswehr, geb es nicht ein paar Doofe die irgend einen Mist bauen, würde es den großteil der Erlässe, Weisungen und Vorschriften gar nicht geben.

Sehr interessant in dem Zusammenhang wie Vorschriften zu stande kommen ist auch der jährliche Waffenunfallbericht. Wir hätten beinah Tränen gelacht wenn der nicht teilweise so vor dummheit von einzelnen strotzen würde.

Deswegen von nichts kommt nicht, nicht umsonst wird gerade in der Grundausbildung in der Regel ein grosser Wert auf das Verschließen von Spinnten gelegt. Und desöfteren auch ein Vollzähligkeitappell durchgeführt.

gecon
Autor mailman
 - 18. August 2006, 10:46:36
Bei uns wurde auch kräftig geklaut, enfach alles was rumlag vom Nässeschutz bis zur Sporthose.

Wie sagte der Kamerad (den wir alle in Verdacht hatten aber natürlich keine Beweise) noch: " Ja das ist alles ein gegenseitiges geben und nehmen".
Autor schlammtreiber
 - 18. August 2006, 07:54:22
Zitat von: Huey am 17. August 2006, 21:44:24
Nur mal rein rechtlich: Den Tatbestand "Anstiftung zum Kameradendiebstahl" gibt es nicht!

Das wurde mir auch schon vor Jahren mal so von einem Fähnrich gesteckt. Könnte man eventuell in den "urban legends" Thread aufnehmen?  ;)
Autor Simon
 - 17. August 2006, 23:43:23
Ich hab auch noch nie einen Kameraden gestohlen bekommen, selbst die unbeliebten wurden leider nie gestohlen sondern waren immer alle noch da wenn ich von Toilette zurueckkam.
Autor Huey
 - 17. August 2006, 21:44:24
Nur mal rein rechtlich: Den Tatbestand "Anstiftung zum Kameradendiebstahl" gibt es nicht!

Also kann man dafür auch nicht belangt werden.

Wer seine Ausrüstung verliert, ist meist selbst schuld, und muss für den Verlust geradestehen.

Wer nicht Schuld ist (die Gründe dafür gibt es), muss i.d.R. auch nicht zahlen....eigentlich ganz einfach und keiner Aufregung wert...
Autor peppie
 - 17. August 2006, 21:29:45
Naja, manchmal hat man halt keine Zeit seine Sachen wegzuschließen.. gerade in der AGA. Da kommste gerade auf Stube und bringst dein Zeug weg, dann kommt auch schon "Vor den Stuben antreten", da haste keine Zeit irgendwelche dinge einzuschließen. Da kannst du gerade noch das Spintschloss drauf machen und rausrennen.. Ich meine, ich hab auch nie was draußen liegen lassen oder zumindest unters Bett geschoben so das es keiner sieht, aber der Kamerad, der selbstverlorenes bei anderen Kameraden klaut, ist doch kein Kamerad. Als Soldat sollte man Mann/Frau genug sein und zugeben, dass man etwas verloren hat, auch wenns nicht angenehm ist.

Edit: Vielleicht bin ich auch nur zu idealistisch, aber so sehe ich das. Man muss auch mal seinen Mann stehen, wenn es die Situation erfordert.

Ich erwarte einfach von Soldaten, das sie sich an geltene Gesetze halten und nichts klauen. Sie stehen schließlich für Recht und Gesetz ein... Oder darf ich das nicht erwarten?
Autor gecon
 - 17. August 2006, 21:18:24
Jein, leider ist es nun mal so das einige - seihen es auch wenige - nicht davor zurückschrecken sich selbst verlorene Ausrüstungsgegenstände bei Kamaraden wiederzubeschaffen. Leider zieht sich das aber auch durch alle Dienstgradgruppen.

Und es gibt nun mal auch den Punkt "Jeder Soldat ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich."... ermögliche ich dann anderen Kamaraden sich meiner Ausrüstung anzueignen, dann ist es nun einmal "Anstiftung zum Kamaradendiebstahl."

Finde ich persönlich auch gut so, es ist immer wieder erschreckend wenn ich sehe welchen Mengen verloren und geklaut werden, kostet alles Geld und die Selbstdiziplin seinen Spint abzuschließen und alles wegzuschließen sollte jeder auch selber haben.

gecon
Autor peppie
 - 17. August 2006, 20:30:15
Ich kenne die Dienstvorschriften auch, zumindest weiss ich wie ich mich zu verhalten hab. Aber bei der Bw gibts nicht nur Befehl und Gehorsam, und jeder der was anderes denkt, wird standrechtlich erschossen, sondern auch sowas wie eine eigene Meinung. Im Großen und ganzen deckt sich meine Meinung auch mit der der Bw, aber man wird wohl auch dinge hinterfragen können... Und wenn man nur antworten wie "is halt so" bekommt, bringt einem das auch nicht weiter.. Schließlich ist die Bw kein Rechtsfreier Raum, sondern ihre Existenz richtet sich auf Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Und wenn man fragt, wieso etwas so ist wie es ist, will man doch nur wissen wieso etwas so ist wie es ist. (Was nen Wortspie ;=) )
Autor gecon
 - 17. August 2006, 20:13:42
Die Wege des Dienstherren sind unergründlich! Und Befehle die von der höheren Führung kommen sind in sich schlüssig und keine Diskussionsgrundlage!

oder auch schön:

Is´so!

gecon
Autor peppie
 - 17. August 2006, 20:09:52
Anstiftung zum Kameradendiebstahl ist doch nen Witz. Genau so wie Anstiftung zum Diebstahl. Dann müsste im Supermarkt ja auch Anstiftung zum Diebstahl sein, weil da alles offen rumliegt...

Ich bin der jenige der Entscheidet ob ich etwas klaue oder nicht, aber ich werde doch nicht dadurch beeinflusst, das etwas rumliegt.. Ist für mich völlig unlogisch.

Edit: Soll nicht heißen das ich etwas klaue oder sonstwas. Ich wollte nur mal verdeutlichen, dass jeder sein eigenes Leben lebt und jeder selbst entscheidet ob er etwas klaut. Wenn ich etwas klauen will, dann warte ich auf ne Günstige gelegenheit, aber mir kommt doch nicht der Gedanke "das will ich klauen, das liegt da gerade so rum"..
Autor gecon
 - 17. August 2006, 19:59:18
Na ja die Sache mit Nichthaftung gibts noch sehr selten. Es ist aber auch immer eine Sache der Formullierung - bei Sätzen wie: "Bei der Vollzähligkeitsprüfung balh blah", genauso wie "Ich ließ meinen Nässeschutz über dem Stuhl hängen, als ich von der Toilette zurückkehrte war er verschwunden." Bei beiden Sachen und ähnlichen Formulierungen kann der Chef nix anderes machen wie auf Haftung zu entscheiden, rein theoretisch müsste er dich auch noch Diziplinar massregeln (z.B. mit er Ausarbeitung) wenn du den Nässeschutz über dem stuhl hättest hängen lassen, das wäre dann Anstiftung zum Kamaradendiebstahl.

Grundsätzlich wird auf Haftung entschieden, immer nach dem Leitsatz, der Soldat ist für seine eigene Ausrüstung verantwortlich, Ausnahmen gibt es nur noch in ganz selten Fällen, in denen es für dich unmöglich war deine Ausrüstung zu überwachen. So wie es früher mal war mit bei Übungen verloren - keine Haftung das gibt es nicht mehr zwingend, da in der Versorgungsdienstvorschrift für das Heer ganz klar geregelt ist was haftung ist und was nicht.

gecon
Autor mailman
 - 17. August 2006, 15:59:27
Deshalb sollte man ja auch bei so oft wie möglich die Ausrüstung kontrollieren.

Bei einem Nässeschutz ist das nicht so schlimm wie etwa bei einem Waffenteil dann brennt die Luft :-X
Autor Huey
 - 17. August 2006, 13:59:05
Wenn du Ausrüstung verlierst, kommt es auf die Umstände an, die zum Verlust geführt haben.

Ein "ist einfach weg" führt meist dazu, das du den Schaden zahlen musst-denn du bist für deine Ausrüstung verantwortlich.

Gibt es Gründe, die entschuldigend wirken (nachweisbarer Diebstahl, sonstige Umstände z.B. im Einsatz), kann der DV auf Nichthaftung entscheiden.

Da du keine Gründe aufgeführt hast, gehe ich davon aus, das der NS "einfach weg" ist. Das bedeutet i.d.R., das du zahlen musst...
Autor peppie
 - 17. August 2006, 13:13:25
Hast du mal deine Kameraden gefragt, ob jemand zufällig einen Nässeschutz zu viel hat?